Verklagter und vor gericht unterlegener urheberrechtsverletzer des tages ist ausgerechnet die VG wort, die das „geistige eigentum“ der werkschöpfer mal eben illegal an das verlegerwesen ausgeschüttet hat. Schönstes zitat aus dem verlinkten text:
Auch ein entsprechender Paragraph in der Satzung der VG WORT wird von den Richtern kurzerhand für unwirksam erklärt, da er „gegen wesentliche Grundgedanken des Urheberrechts“ verstoße
So geht man da, wo man „geistiges eigentum“ vermarktet, mit dem zugehörigen recht um!