Vor dem landgericht köln hat die deutsche drosselkom mit ihren drosselplänen jedenfalls verloren:
Mit dem Begriff „Flatrate“ verbinde der Durchschnittskunde jedenfalls bei Internetzugängen über das Festnetz einen Festpreis für eine bestimmte Surfgeschwindigkeit und rechne nicht mit Einschränkungen. Das Verhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung werde durch die Drosselung empfindlich gestört, weil etwa im Fall von VDSL-Verträgen mit besonders hoher Übertragungsgeschwindigkeit weniger als 10 % der ursprünglich vereinbarten Mindestübertragungsgeschwindigkeit zur Verfügung stünden
Hej, ich hoffe, jeder mit einem händivertrag hat gründlich mitgelesen! Oder jeder kunde von kabel deutschland! Lasst dort eine riesen süpport-party steigen mit euren ganzen briefen und anrufen, nachdem das urteil veröffentlicht wurde — und vergesst nicht, zusammen mit einer angemessenen fristsetzung für die erfüllung des vertragsinhaltes „flatrate“ (eine woche ist in meinen nichtjuristischen augen angemessen) gleich anzukündigen, die nicht gelieferte vertragliche leistung damit zu „honorieren“, dass ihr sie einfach nicht bezahlen werdet! 😀
Gruß auch an vodafone, die ja auch zu gern altverträge in drosselverträge umwandeln würden!