Nach einem urteil des BGH haben radfahrer bei unverschuldeten unfällen immer anspruch auf vollen schadenersatz. Das gilt auch, wenn sie keinen schutzhelm getragen haben.
Nach einem urteil des BGH haben radfahrer bei unverschuldeten unfällen immer anspruch auf vollen schadenersatz. Das gilt auch, wenn sie keinen schutzhelm getragen haben.