Wo die astlöcher von presseverlegern gerade so richtig an djahuh, keinsundkeins und guhgell ausprobieren, wie weit sie ihr im bimbestag bestelltes und vom bimbestag bückgeistigst geliefertes „leistungsschutzrecht“ ausreizen können, ist es mal zeit für ein kleines linkchen zum rechtsfreien raum, den sich die BRD-scheißpresse geschaffen hat: Warum werden eigentlich ausgerechnet Zeitungszusteller vom Mindestlohn ausgenommen?
Stirb, jornalist, stirb!
Tot ist der „Journalist“ schon, er ist nur noch nicht begraben. Und bis die Verleger das Zeitliche gesegnet habe, dauert es leider noch eine Weile … derweil stinkt die Leiche des „Qualitätsjournalisten“ noch ein wenig in den Redaktionen herum …