Abmahnfähig ist es in der BRD — das ist da, wo die p’litiker der CDUSPDCUSFDPGRÜNETC gern in ihren maschinenstürmerischen technikhassreden sagen, dass das neuland kein rechtsfreier raum sein dürfe — wenn der link aufs impressum einer gewerbsmäßig genutzten webseit am unteren rand platziert ist und eine kleine schriftgröße hat. Also eigentlich jede verdammte webseit, denn jeder macht das so. Auch weiterhin viel spaß in abmahnistan, wo jede internetznutzung ein unkalkulierbares juristisches risiko sein kann!
Das fordert ja geradezu heraus, eine Schriftgröße von 72px einzubauen.
Der Richter hat Recht! Im Internetexplorer ist das Impressum so halt schwer zu finden!
„unkalkulierbares juristisches risiko“ ist ein Pleonasmus. Ein kalkulierbares juristisches Risiko ein Oxymoron 😉