Das „geistige eigentum“ des tages ist die idee einer wischofon-äpp, mit der sich die anwender ein kurzes, vorgegebenes wort zusenden können. Wer da eine andere äpp schreibt, die das gleiche mit einem anderen wort macht, ist ein ganz pöser verbrecher, so ein geistiges-eigentum-raubmörder, gleich mal wegbeißen. Wenn man schon eine beachtliche menge risikokapital dafür einsammeln kann, dass man eine äpp hat, die mehr sicherheitsrelevante fehler als funkzjonen hat, dann muss man doch wenigstens mit juratrollerei den laden zum laufen bringen.
Ach ja: wenns internetz im händi ist, ists gehirn im arsch.
Wenn ich es nicht lesen würde, ich würde es nicht glauben. Welches Paralleluniversum ist das hier nur?!
Wie war das mit der reifen Welt zum pflücken? 😉