So lange sich GEMA und guhgell kloppen, finde ich ja, dass es keine verlierer geben kann. Immer feste druff! Jetzt hat die GEMA vorm landgericht münchen verloren, und juhtjuhbb muss keine abgaben für (in der BRD mit täfelchen gesperrte) inhalte zahlen muss, die irgendwer hochgeladen hat. In der konsekwenz bedeutet das, dass jeder nutzer einzeln für die dinge lizenz- und zahlungspflichtig gemacht werden müsste, die er hochgeladen hat, und es ist davon auszugehen, dass da noch ein paar lustige versuche kommen. Im zweifelsfall gilt in der BRD ja die GEMA-vermutung, und wenn man was hochlädt, muss man beweisen, dass das video keine GEMA-musik enthält. Das wird lustig, wenn die das versuchen! 😈
Guhgell wäre übrigens — laut LG münchen als proweider — zur bestandsdatenauskunft verpflichtet, und die vorratsdatenspeicherung wird sich dann in kürze als das erweisen, was sie immer schon gewesen ist: eine auskunftsmaschine zur ermittlung von ladefähigen anschriften. (Dafür ist kein richterlicher beschluss erforderlich.)
Juhtjuhbb durch einen proxysörver gucken, das ist in der bimbesrepublik neuland immer noch das neue westfernsehen — und etwas über einen proxysörver oder ein VPN hochladen, ist selbstschutz im lande der geistiges-eigentum-raubritter.