Es gibt rechtsstreits, die kann es so nur in der BRD geben:
Ja, die GEMA-contentnazis wollten bei gemeinschaftsantennen die hand aufhalten. Und nein, das wurde nicht etwa auf ebene eines landgerichts beigelegt, indem der GEMA-jurist zum amtsarzt zur überprüfung seiner zurechnungsfähigkeit und geschäftsfähigkeit geschickt wurde, das musste vom BGH abschließend entschieden werden, weil dieser GEMA-jurist sich von instanz zu instanz hochklagte.