Die bildzeitung wollte dann doch nicht den einen juhtjuhbb-typen vor gericht zerren, nachdem dieser sein video zurückgezogen hat, aber den juratroll-gutsherrenschrieb nicht unterschrieben hat. Jetzt verklagt er eben die bildzeitung.
Mal schauen, ob BRD-richter es für eine urheberrechtsverletzung halten, wenn man bestimmte anteile eines „werkes“ mit einer technischen vorrichtung gar nicht erst aus dem internetz abruft. Angesichts der geballten kompetenz von BRD-juristen und angesichts der korrumpierende geldmenge, über die der scheiß-springer-verlach verfügt, halte ich den ausgang für eher offen. Zumindest in der ersten instanz.