Mit ganz großem IT-fachmännischem kompetenzfeuerwerk:
Der Käufer verfügte dagegen nicht über eine Software, mit der nachträglich Fake-SMS erstellt werden konnten
Dass sich softwäjhr wieder deinstallieren lässt (oder einfach das wischofon in den werkszustand versetzen lässt), ist dem gerichtlich bestellten flach… ähm… fachmann noch nicht bekannt. Gut, dass solche lach- und sachverständigen gutachten so „billig“ sind.
Ich wünsche auch weiterhin viel spaß mit dem landgericht köln.