Hej, aber dafür könnt ihr euch im privatleben beliebig mit klandestin im betrübssystem verbauten überwachungsfunkzjonen ausschnüffeln lassen, ohne dass ein „datenschützer“ ein problem damit hat.
Hej, aber dafür könnt ihr euch im privatleben beliebig mit klandestin im betrübssystem verbauten überwachungsfunkzjonen ausschnüffeln lassen, ohne dass ein „datenschützer“ ein problem damit hat.
Ich verstehe den Spin auch nicht. Überwachung am Arbeitsplatz ist ja nicht deswegen gesetzlich eingeschränkt worden, weil Arbeitnehmer bessere Menschen wären, sondern weil solche Überwachung ausgeufert ist.
Bei Windows 10 ist die Überwachung ebenfalls ausgeufert, wobei das nur das jüngste Beispiel (nach Android und Mac OS X seit 10.6) ist.
Also müsste das Übermitteln von Nutzer- und Nutzungsdaten von Software generell eingeschränkt werden. Und siehe da: Datenschutz verlangt genau das. Im Prinzip kann man auf Basis geltenden Rechts die Erhebung und Speicherung solcher Daten untersagen. Max Schrems hat das demonstriert.
Aber das nimmt der Gesetzgeber anscheinend lieber zum Anlass, die Datenschutzgesetze auszuhöhlen.