Stoppschild des tages

Endlich hat der herr noch-justizminister Heiko Maas (SPD) die ideen von Zensursula von der Leyen verwirklicht und den feuchten traum der scheißp’litiker im internetzzeitalter erfüllt: ein willkürliches, privatrechtlich durchgesetztes BRD-zensurgesetz für das internetz, zumindest für einflussreiche teile davon. Jene menschen, die sich besonders laut über die blockade von häjhtspietsch und fäjhknjuhs der „nazis“ gefreut haben, werden die näxsten sein, die von derartiger zensur betroffen sind.

Und wer jetzt sagt, dass es sich nicht um zensur handele, weil es ja keine vorzensur, sondern ein nachträgliches bücherverbrennen…

[…] hat das BfJ dafür bereits 50 Mitarbeiter abgestellt, die Ihre Arbeit in der kommenden Woche aufnehmen sollen. Die neue Abeilung besteht laut dem Bericht aus zwei Referaten, eines für Grundsatzfragen und ein weiteres für die Bearbeitung von Einzelfallverfahren

…unter emsiger mithilfe staatlicher instituzjonen sei, hat den knall noch nicht gehört — und wird ihn wohl auch nicht mehr mitbekommen. Willkommen in der BRDDR! Hier wird gelöscht, was irgendwer für strafbar hält. Dieser „irgendwer“ ist kein richter und fällt kein anfechtbares urteil, sondern ist ein zensor, gegen dessen tätigkeit man nix machen kann und dessen tätigkeit die meisten menschen gar nicht mitkriegen, weil sie die zensierten inhalte nicht mehr zu gesicht bekommen.

Viel spaß noch bei zwitscherchen und fratzenbuch! Hauptsache, die scheißreklame und die propaganda-hirnfickversuche irgendwelcher jornalisten werden nicht blockiert!

BVerwG 6 C 32.16 – rundfunkgebühr

Es ist „verfassungswidrig“, die rundfunkgebühr als kwasisteuer auf wohnraum zu erheben und nicht an den realen empfang des rundfunks zu koppeln:

Das Bundes­verwaltungs­gericht hat entschieden, dass die Erhebung des zusätzlichen Rundfunkbeitrags für Hotel- und Gästezimmer sowie Ferienwohnungen (Beherbergungs­beitrag) nur in denjenigen Fällen mit dem Grundgesetz vereinbar ist, in denen der Betriebs­stätten­inhaber durch die Bereitstellung von Empfangsgeräten oder eines Internetzugangs die Möglichkeit eröffnet, das öffentlich-rechtliche Rundfunkangebot in den genannten Räumlichkeiten zu nutzen

Aber so, wie das urteil formuliert ist, wird wegen dieses urteiles die kwasikopfsteuer zur finanzierung der BRD-parteienpropaganda nicht fallen. Und meine hoffnung auf die zurzeit rescherschierende karlshure ist auch nicht so groß.