Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Erhebung des zusätzlichen Rundfunkbeitrags für Hotel- und Gästezimmer sowie Ferienwohnungen (Beherbergungsbeitrag) nur in denjenigen Fällen mit dem Grundgesetz vereinbar ist, in denen der Betriebsstätteninhaber durch die Bereitstellung von Empfangsgeräten oder eines Internetzugangs die Möglichkeit eröffnet, das öffentlich-rechtliche Rundfunkangebot in den genannten Räumlichkeiten zu nutzen
Aber so, wie das urteil formuliert ist, wird wegen dieses urteiles die kwasikopfsteuer zur finanzierung der BRD-parteienpropaganda nicht fallen. Und meine hoffnung auf die zurzeit rescherschierende karlshure ist auch nicht so groß.