„Unsichtbare hand des marktes“ des tages Veröffentlicht von 124c41 am 2017-12-17 Oder auch den Fall einer früheren leitenden Altenpflegerin, die mittlerweile im Ruhestand lebt. Sie ist gehbehindert und sucht eine Wohnung mit Aufzug, aber sie findet keine, die sie bezahlen kann. Ihre Rente reicht nicht. Also übernachtet sie seit zwei Jahren bei ihrer Tochter, sie schläft in deren Wohnung auf einem Klappbett im Flur Teilen Sie dies mit:E-Mail Ähnliche Beiträge