Leistungsschutzrecht des tages Veröffentlicht von 124c41 am 2017-12-23 Mit dem Leistungsschutzrecht wird Verlegern das Recht gegeben, von News-Aggregatoren beziehungsweise Suchmaschinen für die Nutzung von urheberrechtlich nicht erfassten kleinsten Textausschnitten Lizenzgebühren verlangen zu dürfen. Ursprünglich sollte damit ausschließlich bei großen Anbietern wie Google abkassiert werden, doch bislang konnten die Verlage ihr neues Recht „nicht monetarisieren“, heißt es in dem Studienentwurf. Wie heise online von einem betroffenen Startup erfuhr, wurden aber kleine Unternehmen von einzelnen Verlagen mit Forderungen für Lizenzgebühren in Höhe von bis zu 50.000 Euro jährlich konfrontiert Teilen Sie dies mit:E-Mail Ähnliche Beiträge