Es ist mit dem grunzgesetz für die bundesrepublik deutschland vereinbar, dass man ein leistungsentgelt für eine leistung zahlen muss, die man gar nicht nutzt. Mit gruß vom rotrobenbeschmutzer Ferdinand Kirchhof, dem bruder von Paul Kirchhof, der mit seinem gutachten die kwasiwohnungssteuer eingeführt hat. Im namen des volkes, versteht sich! *kotz!*
Passt mal auf, es dauert im lande leistungsschutzrecht sicherlich nur noch wenige jahre, dass der so genannte „rundfunkbetrag“ zur finanzierung der scheißpresse ausgeweitet wird… so scheibchenweise und indirekt wird das ja jetzt schon über vereinzelte kooperazjonen vorangetrieben, damit wir uns alle daran gewöhnen. Und damits dann zur alimentierung ausgebrannter BRD-p’litiker und zur finanzierung der scheißpresse reicht, wird dann halt der „beitrag“ schrittweise verdoppelt.
Ach ja, wer eine zweitwohnung hatte und die goebbelswohnungssteuer deshalb doppelt bezahlt hat, wurde abgezockt. Hej, hunde, da habt ihr euren knochen, und jetzt hört auf zu kläffen. Das führt jetzt aber nicht zu einer rückzahlungspflicht an die abgezockten, sondern nur dazu, dass die betroffenen einen antrag stellen können, um das ihnen völlig unrechtmäßig und grunzgesetzwidrig aus der tasche geklaute geld zurückzufordern, und dieser wahnsinn darf jetzt auch noch zwei jahre weiterlaufen. (Wenn die zinsen etwas höher wären, würde ich ja empfehlen, allen ernstes noch zinsforderungen für das so erschlichene zinslose darlehen zu erheben. Aber so dürfte der betrag so lächerlich werden, dass man keine schangse hat, den über ein gerichtliches mahnverfahren einzufordern.)
Was ist bei solcher rechtsprechung der karlshure eigentlich noch verwerflich daran, leuten einfach eine rechnung zu schicken und jede nur denkbare juristische gewalt anzudrohen, wenn sie nicht bezahlen? ARD und ZDF machen das ja vor…
Und übrigens: auch, wenns immer wieder von hirnfickern so gesagt wird, der BRD-parteienstaatsfunk ist kein angebot. Ein angebot, das mir jemand macht, kann ich nämlich ablehnen.