Aktenzeichen des urteils für ungläubige dschobbcenter-mitarbeiter und sonstige menschenwürdeverweigerer: S 26 AS 3971/17.
Wenn da nicht eben jemand aus einer arbeitslosengruppe mein näschen reingestubst hätte, dann hätte ich diese meldung über ein wichtiges urteil des sozjalgerichtes gotha gar nicht mitbekommen. Also: bitte unbedingt überall weitersagen! Denn die feinde und arschlochbüttel in den dschobbcentern (ohne existenzsichernd entlohnte dschobbs, aber zum ausgleich mit viel willkür, zwang und unterdrückung) werden es niemandem aus eigenen antrieb sagen. Obwohl sie eigentlich dazu verpflichtet wären.
Und nein, der kompjuter soll nicht als „zinsloses darlehen“, sondern…
Jobcenter müssen die Kosten als Mehrbedarf nach § 21 Abs. 6 SGB als nicht rückzahlungspflichtigen Zuschuss übernehmen
…als leistung bewilligt werden, die nicht irgendwann wieder zurückgezahlt werden muss.
Gut, dass es inzwischen auch in BRD-gerichten angekommen ist, dass die möglichkeit der nutzung eines internetfähigen kompjuters zur grundlage für jegliche bildung und teilhabe geworden ist.
NA dann versuch das mal … das muss jeder sich immer wieder neu erstreiten. Genauso wie beim Heizkostenskandal Nachttarif für Nachtspeicher. Da wird seit Jahrzehnten beschissen und es gibt einen Haufen Urteile und vom Bund und Gesetzgeber sogar bestätigt, das bei Nachtspeicher-Strom alle Stromkosten über dem Strombeitragssatz als Heizkosten finanziert werden müssen.
Interessiert keine Sau. Der Beschiss geht weiter.
Und ehrlich gesagt, will ich nicht das Kinder alle nen PC kriegen. Die sollen draussen spielen gehen. Jede Drecksschule, die auf den Zug aufspringt, da gehören allesamt die Lehrkörper entfernt wegen erwiesener Unfähigkeit.