Das kennen wir ja alle, dass wir stichverletzungen erleiden, wenn wir uns mal ein bisschen streiten… diese pseudoobjektive sprache von polizeimeldungen ist vor allem mehr als nur ein bisschen menschenverachtend. Wenn ein mensch zum messer greift und in einem anderen menschen rumstochert, ist das ein mordversuch. (Klar, der streit wird dazu führen, dass es am ende juristisch ein totschlag im affekt war. Aber warum zum henker hat so ein mörderischer vollidjot ein messer dabei, mit dem er auf andere menschen einstechen kann? Bestimmt nicht, um seine fingernägel zu schneiden. Welche absicht, welchen plan, welche vorhaben könnte es wohl sonst noch geben?)
…grundsätzlich sollte jeder, der ein beigeführtes Messer aus der Tasche zieht und jemanden damit bedroht, wegen versuchten Mordes angeklagt werden…..und im Bedarfsfalle auf der Stelle festgesetzt und als Nichtdeutscher ausgewiesen werden…