EU-parlament beschließt anlasslose erkennungsdienstliche behandlung aller EU-bewohner nach kriminalpolizeilichen maßstäben und langfristige speicherung der so erhobenen biometrischen daten in einer EU-verwaltungsklaut. Wisst schon, für die sicherheit. Und damit die sicherheit auch in zukunft immer sicherer werden kann…
Die EU-Gremien haben mit ihrer Übereinkunft aber einen Zusatz in Artikel 10 eingebaut, wonach die Mitgliedsstaaten die biometrischen Informationen auch für andere, nicht näher bestimmte Zwecke jenseits der „Personalisierung“ der Ausweise und der reinen Identitätsprüfung verwenden dürfen. Einzige Bedingung dafür ist, dass die weiteren Nutzungsformen dem allgemeinen EU-Recht und nationalen Gesetzen entsprechen
…ist die ausweitung der datennutzung auf beliebige staatliche begehrlichkeiten gleich von anfang an vorgesehen.
Wo bleibt eigentlich der DEXIT! Vor allem ihr da drüben in neufünfland: da hättet ihr auch bei eurem STASI-staat bleiben können… 😦
Jeder Staat ist eine Form von Knast. Schreibe gerade an einem Artikel zum Thema.