Ich wüsste da ja auch ein paar regeln: das strafgesetzbuch. Das ist in der ganzen BRD einheitlich und sieht haftstrafen für sexuellen kindesmissbrauch vor. Aber die hl. röm.-kath. satanskirche darf sich unter dem schutz der unheiligen dreieinigkeit aus pater, blasebalg und notgeilem geist offenbar ihre eigenen regeln setzen, weiterhin ihre kinderfickpriester in organisierter kriminalität vor strafverfolgung schützen und zusehen, dass auch alles so weiterläuft wie gewohnt. Wäre ja schlimm für die priesterschaft, wenn die lustknaben ausgehen! 🤮
Ich werde jetzt einbrecher, und ich gebe mir selbst schärfere regeln zum umgang mit einbruchsdelikten. Ob ich wohl auch damit so durchkomme, dass die BRD-staatsanwaltschaften niemals so gegen mich ermitteln, dass ich hinter gitter gesteckt werde?
Aber hauptsache, im internetz gibts keine „rechtsfreien räume“! 😦