Andi Scheuer so in die neue STVO: radfahrer müssen mit einem abstand von einmeterfuffzich überholt werden. Immer? Aber mitnichten. Nicht an manchen angeblich für radfahrer gemachten wegen, auf denen radfahrer dann auch noch fahren müssen.
Wer an Radfahrenden, die einen Radstreifen benutzen, vorbeifährt, darf nach Auskunft des Verkehrsministeriums auch weiterhin Radfahrende gefährden
Für die biologische endlösung des radfahrerproblems: Andreas Scheuer.
und eine Mindestbreite für diese sogen. „Radfahrerschutzstreifen“ scheint es im Land der Vorschriften für alles auch nicht zu geben. Vorgestern gesehen: die Fahrbahn war halt schon ein wenig eng und dann hat man darauf noch einen solchen „Schutzstreifen“ von maximal einem halben Meter (ich muss mal bei Gelegenheit nachmessen) abgezwackt. Im Verlauf wurde die Fahrbahn noch enger (hier gibt es wohl eine Mindestbreite) und dann hat man dann den „Schutzstreifen“ einfach aufhören lassen, nach dem Motto „Hier endet ihr Schutz“ um ihn ein paar Meter weiter ähnlich schmal weiterzupinseln. Aber hier werden die Radwege wenn sie mit Vorfahrtsrecht eine Straße kreuzen auch rot angemalt – ein Schelm der Böses dabei denkt …
Andi Scheuer,unser Bester!
Noch besser gehts nicht!!
Wirklich nicht!!!