Die tolle, durch absolut nix begründete achthundert-kwadratmeter-regelung für die vorgeblich corona-bedingte öffnung oder schließung von geschäften verstößt gegen das grunzgesetz für die BRD [archivversjon].
Bayerns höchstes Verwaltungsgericht hält das von der Staatsregierung in der Corona-Krise verhängte Verkaufsverbot für große Geschäfte mit mehr als 800 Quadratmetern für verfassungswidrig. Wie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof am Montag mitteilte, sehen die Richter in der Ungleichbehandlung von kleineren Läden einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes
Dass diese ganzen kwalitätsdemokraten aber auch nie dieses grunzgesetz kennen!
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