Das in niedersaxen wegen der corona-scheiße verfügte allgemeine verbot von gottesdiensten und anderen religjösen zusammenkünften verstößt in dieser form gegen das grundgesetz für die BRD, das ja die freie religjonsausübung schützt [archivversjon]. Auch weiterhin viel spaß mit BRD-kwalitätsp’litikern, die denken, dass man grundrechte einfach mit verfügungen abschaffen darf. Und viel spaß mit den p’litiktreibenden aller parteien, die genau wissen, dass die missachtung des grunzgesetzes nicht strafbar ist und genau so handeln wie jemand, der weiß, dass er fürs ausleben seiner kriminalität nicht zur rechenschaft gezogen wird.
Warum gibt es keine Verfügung gegen strunzgrunzdumme Politiker?