Homöopatie des tages Veröffentlicht von 124c41 am 2020-06-18 Was nicht drinnen ist, darf außen nicht vorgetäuscht werden. Ein Jogurella, auf dessen Verpackung eine rote Erdbeere abgebildet ist, muss auch eine relevante Menge an roter Erdbeere enthalten. Ansonsten scheppert es juristisch für den Hersteller des Jogurellas. In der Apotheke gelten weniger strenge Regeln als im Kühlregal im Supermarkt. Das hat zumindest in erster Instanz ein Gericht im deutschen Darmstadt festgestellt Teilen Sie dies mit:E-MailGefällt mir:Gefällt mir Wird geladen … Ähnliche Beiträge
Falsch zugeordnetes Zitat des Tages:
Samuel Hahnemann (1755-1843)