Wenn man ein foto unter CC-lizenz irgendwo kostenlos veröffentlicht (zum beispiel durch hochladen in die wicked pedia), kann man, wie sich durch ein weiteres urteil bestätigt hat, von jemanden, der dieses foto versehentlich (ist ja frei) oder absichtlich (hinweis stört) ohne korrekte kwellen- und lizenzangabe verwendet, nur null euro lizenzschaden verlangen.
Kleines leckerli bei dieser abmahnabzocke: der rechtsanvergewalt, der über diese nummer geld gedruckt hat und nicht gerade ein musterbeispiel der seriosität gewesen ist (bitte den artikel bei Markus Kompa lesen), ist vorsitzender der „wikimedia österreich gesellschaft zur förderung freien wissens“. Ja, genau! Der verein, zu dem die spenden gehen, die demnächst wieder mit der üblichen jahresend-bettelakzjon von österreichischen wikimedia-nutzern eingesammelt werden. Nein, diese spenden fließen nicht in den technischen betrieb der wicked pedia. Weder in österreich, noch in der BRD.
Der Kanzlei Rasch zufolge hat es einen weiteren ähnlichen Fall mit ähnlicher Entscheidung gegeben.
Dabei ist die Kanzlei Rasch laut Torrentfreak gerade diejenige, die die ersten Abmahnungen im jüngeren Youtube-DL-Debakel verschickt hat. Meine Sympathie hat die Quelle jedenfalls nicht, aber die CC-Meldung ist zumindest plausibel.