„Recht auf vergessen im internetz“ des tages

Auf Twitter postet MontanaBlack nun einen Screenshot einer E-Mail, die er von YouTube erhalten habe. Darin ist klar erkennbar, dass sein Reaktion-Video auf die Puls-Reportage gelöscht wurde. Nachdem der Bayrische Rundfunk kurz nach Veröffentlichung der Reportage selbst den Stecker zog und das Video offline nahm, verschwinden nun sukzessive auch all die Videos, in denen auf das Original Bezug genommen wird […] Der einzige Satz, der MontanaBlack aufmuntern könnte, nachdem sein Reaction-Video offline gesetzt wurde, ist, dass es sich bei der Löschung nicht um einen Strike handelt. Somit wird der „Account-Status“ des YouTube-Kanals nicht beeinflusst. Dennoch wird kein einziger Grund für die Entfernung der Reaktion angegeben

Grundloses löschen ist das neue juhtjuhbb.

Eine Antwort zu “„Recht auf vergessen im internetz“ des tages

  1. Man könnte auch sagen: Verantwortung ohne Kontrolle.

    Meine Empfehlung: Video selber hosten und zur Bandbreitenersparnis nicht als Video einbetten, sondern als Hyperlink mit download-Attribut. Das anzuklickende Element kann natürlich ein Vorschaubild sein.

    Das ist immer noch problematisch, wenn so ein Video mal viral werden sollte, aber immerhin ist das Problem des Kontrollverlustes dann ersetzt durch ein temporäres Bandbreitenproblem.

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