Ich glaube nicht, dass es gerichtsfest sein wird, einen menschen zur innerbetrieblichen benutzung einer ideologisch motivierten kunstsprache zu zwingen. Und so ein grundsatzurteil würde mich zum beispiel auch für die mitarbeiter der stadtverwaltigung hannover sehr freuen, denn die sind auch per verordnung zur verwendung spaltender sprache gezwungen.
(Das wäre alles nicht halb so schlimm, wenn die in irgendwelchen universitären mimosenkokons geborenen sprachgestaltungsideen höherer töchter mit tyrannofilie und kapierschutz nicht so unendlich verkrampft klingen würden, sondern spaß machten! Ich finde ja nach wie vor, dass das -y-suffix an besten ist, wenn es wirklich einmal eine situazjon gibt, die ein explizites benennen der gemischtgeschlechtlichkeit erforderlich macht. Das ist übrigens sehr selten.)
Das perpetuum mobile für Juristen! Können die anderen Leute nicht auch mal so geschickt sein?