Urteil des tages: niedersäxische 2G-regel im einzelhandel aufgehoben

Nach urteil des OVG lüneburg verstößt die 2G-regel im niedersäxischen einzelhandel gegen den gleichheitsgrundsatz und ist damit außer vollzug gesetzt [archivversjon].

Das Gericht begründete seine Entscheidung unter anderem damit, dass eine schlichte Übertragung von Forschungserkenntnissen aus geschlossenen Räumen im Sport- und Freizeitbereich auf den Handel nicht möglich sei. Zudem könnten die Kunden auch im Einzelhandel verpflichtet werden, eine FFP2-Maske zu tragen. Nach neueren Erkenntnissen dürften solche Atemschutzmasken das Infektionsrisiko derart absenken, dass es nahezu vernachlässigt werden könne

Gut, aber jetzt kommt der kleine hammer:

Außerdem sei nicht ersichtlich, dass das Land seine Forschung zu Infektionswegen erhöht habe, um die Zielgenauigkeit seiner Schutzmaßnahmen zu erhöhen

Huj!

Ich bitte um schnelle anwendung der gleichen argumentazjon auf den nah- und fernverkehr, wo die anordnung genau so willkürlich ist und wo es genau so wenig forschung gegeben haben dürfte, um die zielgenauigkeit von schutzmaßnahmen zu erhöhen…

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