Prof. dr. Offensichtlich, der forsche forscher an allen fronten der erkenntnis, hat mal einen nebendschobb gemacht und rausgekriegt, dass es nicht gegen das urheberrecht eines webseitbetreibers verstößt, wenn man bestimmte bereiche seiner webseit gar nicht erst sehen will. Wäre ja auch echt scheiße, wenn man in zukunft mal eine zeitung kaufte und die von anfang bis ende lesen müsste, um kein „geistiges eigentum“ zu klauen. Einschließlich horrorskop, spocht und reklame für irgendwelchen tinnef. Da hätte ja kein mensch bock drauf.
Fefe und Heise dazu, barrierefrei.