So langsam tröpfeln die juristischen nachspiele einer zeit, in der menschen bestimmte dinge nur mit vorlage eines impfnachweises tun durften, aus den gerichten. Zum beispiel gab es ja doch einen kleinen handel mit gefälschten impfpässen, war ja auch nicht so schwierig, hatten ja keine sicherheitsmerkmale. Und wenn man so eine gelbe pappe gefälscht hat, ist das in einigen fällen nicht einmal eine urkundenfälschung gewesen [archivversjon]:
Das Berliner Landgericht hat einen wegen der Fälschung von Impfausweisen in großem Stil angeklagten 28-Jährigen vom Vorwurf der Urkundenfälschung freigesprochen. Zum Zeitpunkt der Herstellung der Impfausweise sei dies noch nicht strafbar gewesen, sagte eine Gerichtssprecherin am Donnerstag der Nachrichtenagentur AFP. Zudem seien die Ausweise zwar unterschrieben, aber nicht für bestimmte Menschen ausgestellt gewesen
Von solchen drexpappen hat die werte bummsregierung unter landverweserin Angela Merkel (CDU) die ausübung von so genannten „grundrechten“ abhängig gemacht.
Letzteres ist „gute“ Tradition in Deutschland. Schon etwas länger her, aber auch damals hat sich das deutsche Volk nicht gewehrt. Manche Dinge ändern sich eben nie, und andere noch später.