Das arbeitsgericht dresden über die BRD-impfpflicht durch die hintertür

Gericht:
Unbezahlte Freistellung Ungeimpfter rechtswidrig

Das Arbeitsgericht Dresden hat die unbezahlte Freistellung der Mitarbeiterin eines Seniorenheims wegen fehlender Corona-Impfung als rechtswidrig eingestuft. Im konkreten Fall ging es um eine Köchin, die ihrem Arbeitgeber im vergangenen Frühjahr keinen Impf- oder Genesenen-Nachweis vorgelegt hatte. Daraufhin war sie mit Verweis auf die einrichtungsbezogene Impfpflicht suspendiert worden […] In der Folge habe sie bis Jahresende keinen Lohn mehr erhalten […] Das Arbeitsgericht stufte dies als rechtswidrig ein und verurteilte den Arbeitgeber dazu, der Frau den Betrag von mehr als 18.000 Euro brutto nachzuzahlen

[Archivversjon]

Wer von solchen rechtswidrigen willkürakten seines ausbeuters betroffen ist und selbst klagen möchte: das aktenzeichen ist 4 Ca 688/22. Das urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Grüße auch an die damalige CDU-SPD-bummsregierung, die solche zustände explizit gewünscht hat und mit ihren evidenzfreien willkürgesetzen ausbeuter zu solchen rechtswidrigen willkürakten vorsätzlich ermutigt hat.

Eine Antwort zu “Das arbeitsgericht dresden über die BRD-impfpflicht durch die hintertür

  1. Aha rechtswidrig. Das war es schon bei der Kündigung ohne weiteren Lohn. Genauso gut kann man heute sagen A.Hitlers Nazibande war zum heutigen Standpunkt auch etwas rechtswidrig. Recht wird wohl per Glücksrad gesprochen. Gehen sie aber nicht über Null und nochmal drehen gilt nicht. 😜

    Wer unschuldig jahrelang im Knast saß ist glücklich darüber, das es rechtswidrig war. 😁

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