Das arbeitsgericht dresden über die BRD-impfpflicht durch die hintertür

Gericht:
Unbezahlte Freistellung Ungeimpfter rechtswidrig

Das Arbeitsgericht Dresden hat die unbezahlte Freistellung der Mitarbeiterin eines Seniorenheims wegen fehlender Corona-Impfung als rechtswidrig eingestuft. Im konkreten Fall ging es um eine Köchin, die ihrem Arbeitgeber im vergangenen Frühjahr keinen Impf- oder Genesenen-Nachweis vorgelegt hatte. Daraufhin war sie mit Verweis auf die einrichtungsbezogene Impfpflicht suspendiert worden […] In der Folge habe sie bis Jahresende keinen Lohn mehr erhalten […] Das Arbeitsgericht stufte dies als rechtswidrig ein und verurteilte den Arbeitgeber dazu, der Frau den Betrag von mehr als 18.000 Euro brutto nachzuzahlen

[Archivversjon]

Wer von solchen rechtswidrigen willkürakten seines ausbeuters betroffen ist und selbst klagen möchte: das aktenzeichen ist 4 Ca 688/22. Das urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Grüße auch an die damalige CDU-SPD-bummsregierung, die solche zustände explizit gewünscht hat und mit ihren evidenzfreien willkürgesetzen ausbeuter zu solchen rechtswidrigen willkürakten vorsätzlich ermutigt hat.