Gericht:
Unbezahlte Freistellung Ungeimpfter rechtswidrigDas Arbeitsgericht Dresden hat die unbezahlte Freistellung der Mitarbeiterin eines Seniorenheims wegen fehlender Corona-Impfung als rechtswidrig eingestuft. Im konkreten Fall ging es um eine Köchin, die ihrem Arbeitgeber im vergangenen Frühjahr keinen Impf- oder Genesenen-Nachweis vorgelegt hatte. Daraufhin war sie mit Verweis auf die einrichtungsbezogene Impfpflicht suspendiert worden […] In der Folge habe sie bis Jahresende keinen Lohn mehr erhalten […] Das Arbeitsgericht stufte dies als rechtswidrig ein und verurteilte den Arbeitgeber dazu, der Frau den Betrag von mehr als 18.000 Euro brutto nachzuzahlen
Wer von solchen rechtswidrigen willkürakten seines ausbeuters betroffen ist und selbst klagen möchte: das aktenzeichen ist 4 Ca 688/22. Das urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Grüße auch an die damalige CDU-SPD-bummsregierung, die solche zustände explizit gewünscht hat und mit ihren evidenzfreien willkürgesetzen ausbeuter zu solchen rechtswidrigen willkürakten vorsätzlich ermutigt hat.