Verfassungsgericht:
Demonstrationsrecht gilt trotz Corona-Pandemie
Herr Pistorius, das von ihnen verhängte und mit polizeigewalt durchgesetzte pauschale demonstrazjonsverbot ist in dieser form schlicht mit an sicherheit grenzender wahrscheinlichkeit grundgesetzfeindlich, was mich (wohlgemerkt: als juristischen laien) übrigens auch nicht weiter überrascht. Man kann nicht einfach grundrechte mit einer allgemeinverordnung abschaffen, nicht einmal zur seuchenbekämpfung. Falls sie nicht verstehen, warum das so ist, herr Pistorius, lesen sie doch mal ein geschichtsbuch.
Schade, dass dieser inlandsgeheimdienst namens verfassungsschutz niemals gegen die verfassungsfeinde in der regierung vorgeht! Und schade, dass der verfassungsbruch nicht im strafgesetzbuch steht, so dass sich gestalten wie sie, herr Pistorius, am fröhlichen grenzentesten und scheibchenweisen wegschneiden von grundrechten probieren können.
Gehen sie doch nach nordkorea, wenns ihnen hier nicht passt!
Gruß auch an Beate Bahner, die in den rechtsfreien raum einer BRD-psychiatrie gesperrt wurde, weil sie nicht tatenlos zuschauen wollte, wie ihre grundrechte sinnlos weggenommen werden — mit der begründung, dass sie einen verwirrten eindruck gemacht habe. In der BRDDR ist Gustl Mollath überall.
Nachtrag: urteilsbegründung auf der webseit des bummsverfassungsgerichts.