Karlshure des tages

Die karlshure hat festgestellt, dass anlasslose polizeiliche datenauswertungen über große teile der bevölkerung gegen artikel 1, absatz 1 des grundgeschwätzes für die bundesrepublik deutschland verstoßen. Das ist das dingens mit der würde des menschen…

Innenminister und sonstige freidrehende p’litiker, die so etwas für erträglich halten, müssen es leider so explizit gesagt bekommen. Ich finde es übrigens schade, dass der vorsätzliche oder fahrlässige bruch des grundgeschwätzes für die bummsrepublik deutschland nicht im strafgesetzbuch stehen, also straffrei sind — im gegensatz etwa zum kiffen, schwarzfahren oder zum durchwühlen von mülltonnen auf der suche nach etwas essbarem.

Natürlich sind im urteil noch möglichkeiten, wie man das jetzt unter dem deckmantel des „begründeten einzelfalles“ weiter vorantreiben kann. Ich kann jetzt schon sagen, was aus diesen möglichkeiten gemacht wird: das näxste menschenrechtswidrige überwachungsgesetz der BRD.

Vom grenzenlosen armenhass zerfressene verfassungsfeinde des tages: scheiß-SPD, scheißgrüne, scheiß-FDP

a) Ergibt sich eine offensichtliche und erhebliche Diskrepanz zwischen der tatsächlichen Preisentwicklung und der bei der Fortschreibung der Regelbedarfsstufen berücksichtigten Entwicklung der Preise für regelbedarfsrelevante Güter, muss der Gesetzgeber zeitnah darauf reagieren. So muss die Entwicklung der Preise für Haushaltsstrom berücksichtigt werden (oben C II 2 e bb). Ist eine existenzgefährdende Unterdeckung durch unvermittelt auftretende, extreme Preissteigerungen nicht auszuschließen, darf der Gesetzgeber dabei nicht auf die reguläre Fortschreibung der Regelbedarfsstufen warten.

Kwelle: aus der urteilsbegründung zur entscheidung des bundesverfassungsgerichts, beschluss vom 23. juli 2014, 1 BvL 10/12 (Rz. 144). Die hervorhebung ist von mir. Und ja, das urteil ist so alt.

Urteil des tages

Das so genannte „bundesverfassungsgericht“ sieht keine probleme mit einer einrichtungsbezogenen impfpflicht und hat entsprechende verfassungsbeschwerden zurückgewiesen.

Die angegriffenen Vorschriften verletzen die Beschwerdeführenden nicht in ihren Rechten insbesondere aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG und Art. 12 Abs. 1 GG. Soweit die Regelungen in die genannten Grundrechte eingreifen, sind diese Eingriffe verfassungsrechtlich gerechtfertigt. Der Gesetzgeber hat im Rahmen des ihm zustehenden Einschätzungsspielraums einen angemessenen Ausgleich zwischen dem mit der Nachweispflicht verfolgten Schutz vulnerabler Menschen vor einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 und den Grundrechtsbeeinträchtigungen gefunden. Trotz der hohen Eingriffsintensität müssen die grundrechtlich geschützten Interessen der im Gesundheits- und Pflegebereich tätigen Beschwerdeführenden letztlich zurücktreten

In einem staat ohne richtige verfassung…

…hat das verfassungsgericht geurteilt [archivversjon], dass der inlandsgeheimdienst mit dem schönen namen „verfassungsschutz“, der in bayerischen landen nach maßgaben des bayerischen verfassungsschutzgesetzes arbeitet, auf verfassungswidriger gesetzlicher grundlage steht. 🤣️

Wie man so etwas melden kann, ohne gebieterische lachkrämpfe zu bekommen, wird mir immer ein rätsel bleiben. Vermutlich verstehen das nur jornalisten.

Grüße auch an die offizjell zertifizierten verfasssungsfeinde aus der CSU! So schade, dass der vorsätzliche und fahrlässige bruch des grunzgesetzes für die bummsrepublik deutschland nicht im strafgesetzbuch stehen. Dann gehen halt nur schwarzfahrer, kiffer und hartz-IV-mülltonnenbrötchendiebe in den knast.

Hach!

Wie die vorm bummsverfassungsgericht unterlegenen alle das ziemlich vernichtende urteil feiern und es dabei gleich ein bisschen umdeuten! Ist ja leider auch nicht strafbar, wenn man als p’litiker auf grunzgeschwätz und karlshure scheißt, ist ja noch kein p’litarschloch für den offenen und vorsätzlichen bruch des grunzgeschwätzes in den knast gegangen.

Lasst mich bloß mit dem p’litischen klimabullschitt in ruhe! Zumindest so lange, wie die menschheit in ihrer unendlichen doofheit alles anzündet, was irgendwie brennbar ist, vom baum bis zum erdöl. Da hilfts auch nicht, wenn sich die leute alle batterieautos kaufen, wenn der strom aus kohle- und erdgasverbrennung erzeugt wird.

Grundgesetzwidriges gesetz des tages

Nein, nicht das nächtliche-ausgangssperren-gesetz von 2021, sondern das so genannte „klimaschutzgesetz“ von 2019 ist grundgesetzwidrig, meint die karlshure:

Die teils noch sehr jungen Beschwerdeführenden, zu denen unter anderem Fridays-for-Future-Mitgründerin Luisa Neubauer gehört, seien durch die Regelungen in dem Gesetz in ihren Freiheitsrechten verletzt, erklärten die Richter. „Die Vorschriften verschieben hohe Emissionsminderungslasten unumkehrbar auf Zeiträume nach 2030.“ Einen Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur wie geplant auf deutlich unter 2 Grad und möglichst auf 1,5 Grad zu begrenzen, sei dann nur mit immer dringenderen und kurzfristigeren Maßnahmen machbar. „Von diesen künftigen Emissionsminderungspflichten ist praktisch jegliche Freiheit potenziell betroffen, weil noch nahezu alle Bereiche menschlichen Lebens mit der Emission von Treibhausgasen verbunden und damit nach 2030 von drastischen Einschränkungen bedroht sind«, steht dazu in der Erklärung. Zur Wahrung grundrechtlich gesicherter Freiheit hätte der Gesetzgeber Vorkehrungen treffen müssen, »um diese hohen Lasten abzumildern“

Urteil des tages

Bundesverfassungsgericht hat entschieden
Berliner Mietendeckel verstößt gegen das Grundgesetz und ist nichtig

Ich bin da ja eher weniger überrascht. Jetzt muss sich diese rotz-rot-grüne landesregierung von scheißberlin vielleicht doch noch um den bau von sozjalwohnungen kümmern, wenn sie etwas gegen den wohnungsmangel und die mondmieten im reichshauptslum tun will. Denn für das, was durch bundesgesetz geregelt ist, ist die landesregierung nun einmal nicht zuständig. (Ein mietendeckel durch bundesgesetz wäre vielleicht sogar möglich, aber das kann ich nicht beurteilen. Aber hej, vielleicht fragt ihr mal eure parlament-arier, wenn im wahlkampf ihr paralleluniversum mal kurz verlassen und sich unter den stimmpöbel mischen.) Das wäre ja mal ganz was neues. Das hatten wir schon seit jahrzehnten nicht mehr. Und das merkt man.

So schade, dass diese mit juristen aller art vollgesogenen parteiapparate so oft daran scheitern, gesetze zu machen, die nicht rechtswidrig sind. Man könnte fast glauben, das seien keine so guten juristen, die es lieber in der p’litik versuchen… 😁️

2 BvC 46/19 — frauenkwoten für parlamentsmandate sind grundgesetzwidrig

Geschlechterkwoten (oder genderkwoten oder irgendwelche rassistischen oder sexistischen kwoten) für die landeslisten von parteien widersprechen dem grundgesetz für die bundesrepublik deutschland. Oder etwas anders ausgedrückt: parteien, die so etwas machen, handeln grundgesetzwidrig. Der entschluss der karlshure im namen des volkers ist selbst für verfassungsrichter ungewöhnlich wortreich und ausschweifend begründet, was wohl auch daran liegen wird, dass sich die richter fortan lieber auch noch mit wichtigen entscheidungen statt mit dem dummen, primitiven sexismus irgendwelcher privilegierter bürgertöchter (neusprech: linke aktivistinnen) beschäftigen wollen.

Hier nur ein leckerli aus randziffer 66 und 67:

Ausgehend hiervon wird aus dem Demokratieverständnis des Grundgesetzes der Grundsatz der Gesamtrepräsentation abgeleitet […] Nach Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG ist jeder Abgeordnete Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur seinem Gewissen unterworfen. Dieses „freie Mandat“ der Abgeordneten beinhaltet eine Absage an alle Formen einer imperativen, von regionalen (Länder, Wahlkreise) oder gesellschaftlichen Gruppen (Parteien, Unternehmen, Gewerkschaften, Volksgruppen, Verbänden, Alters- oder Geschlechtergruppen) ausgehenden inhaltlichen Bindung des Abgeordneten bei der Wahrnehmung seines Mandats […] Sind die einzelnen Abgeordneten aber Vertreter des ganzen Volkes und an Aufträge und Weisungen nicht gebunden, kommt es für die Vertretung des Volkes gerade nicht darauf an, dass sich das Parlament als verkleinertes Abbild des Elektorats darstellt […] Dieses Repräsentationsverständnis haben das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat in seiner Stellungnahme und der Deutsche Bundestag in seiner angegriffenen Entscheidung dem von den Beschwerdeführerinnen präferierten paritätischen Repräsentationskonzept entgegengehalten. Mit einem dem Grundgesetz inhärenten verfassungsrechtlichen Verständnis demokratischer Legitimation und der Repräsentation des Volkes durch frei gewählte und mit freiem Mandat ausgestattete Volksvertreter lasse sich die im Wahleinspruch vertretene Forderung nach „Spiegelung“ der weiblichen Wahlbevölkerung in Parlament und Parlamentsarbeit nicht in Einklang bringen. Das Demokratieverständnis des Grundgesetzes kenne nur die Repräsentation des Volkes als Ganzes durch das Parlament und seine Abgeordneten, jedoch keine geschlechter- beziehungsweise gruppenbezogene Repräsentation

Wenn jemand die frauenkwoten-landeslisten der scheißgrünen (oder demnächst auch: der scheiß-SPD) vor einem vergewaltungsgericht anfechten will, immer nur zu! Die erfolgsaussichten kommen mir recht gut vor.

Weiterlesen bei alles evoluzjon

Karlshure des tages

Während großverbrecher, die milljardenschäden zu lasten aller bewohner der BRD verursacht haben, auch weiterhin frei rumlaufen und sogar mit ehre und subvenzjonen überschüttet werden, damit sie nicht einmal so etwas ähnliches wie sich schämen müssen, hält die karlshure es für völlig in ordnung, wenn leute, die ihr essen aus müllcontäjhnern nehmen, dafür in den knast gehen [archivversjon].

Die verhängten geldstrafen werden fast immer im knast abgesessen. Menschen, die müll durchwühlen, sind fast immer sehr arm.

Verfassungswidriges gesetz des tages

Die staatlichen Zugriffsmöglichkeiten auf persönliche Daten von Handy- und Internetnutzern zur Strafverfolgung und Terrorabwehr gehen zu weit. Das Bundesverfassungsgericht erklärte mehrere Regelungen zur sogenannten Bestandsdatenauskunft für verfassungswidrig […] „Sie verletzen die beschwerdeführenden Inhaber von Telefon- und Internetanschlüssen in ihren Grundrechten auf informationelle Selbstbestimmung sowie auf Wahrung des Telekommunikationsgeheimnisses.“ […] Die Entscheidung der Karlsruher Richter stellt zugleich die gerade erst verabschiedete Regelung zur Bestandsdatenauskunft im Gesetz gegen Hasskriminalität in Frage

Auch weiterhin viel spaß beim wählen der grundgesetz- und menschenrechtsfeinde aus der CSPDUAFDPGRÜNETC, deren staatskriminelle energie sich niemals mehr zu erschöpfen scheint!

Verfassungsfeind des tages

Verfassungsfeind des tages ist Horst „der horst“ Seehofer, bummsinnenminister und damit auch „verfassungsminister“, der mal eben die bummsregierungswebseit seines ministerjums zur parteip’litischen agitazjon benutzt hat.

Einmal ganz davon abgesehen, dass die AFD auch gar nicht „staatszersetzend“ ist, denn sonst wäre sie ja beinahe wählbar. Aber woran soll Horst „der horst“ Seehofer das auch bemerken. Die AFD ist menschenrechtszersetzend, vernunftzersetzend und zukunftszersetzend — und eine von der AFD gestaltete BRD würde alles jetzt unerfreuliche vergrößern und alles jetzt halbwegs erfreuliche verkümmern lassen.

Hat schon jemand den rücktritt von Horst „der horst“ Seehofer gefordert?

Grüße auch an bummspuffmutter Angela Merkel, die dieses ganze geschmeiß mit amt, pfründen, würden und altersversorgungsansprüchen pämpert!

Verfassungsfeinde des tages

Das in niedersaxen wegen der corona-scheiße verfügte allgemeine verbot von gottesdiensten und anderen religjösen zusammenkünften verstößt in dieser form gegen das grundgesetz für die BRD, das ja die freie religjonsausübung schützt [archivversjon]. Auch weiterhin viel spaß mit BRD-kwalitätsp’litikern, die denken, dass man grundrechte einfach mit verfügungen abschaffen darf. Und viel spaß mit den p’litiktreibenden aller parteien, die genau wissen, dass die missachtung des grunzgesetzes nicht strafbar ist und genau so handeln wie jemand, der weiß, dass er fürs ausleben seiner kriminalität nicht zur rechenschaft gezogen wird.