Die auszeichnung „goldene verhältnismäßigkeit“ geht heute an den würgermeister der stadt ostfildern, Christof Bolay (SPD), der angesichts von bis zu 140 leuten, die gegen die corona-maßnahmen demonstrieren, einfach mal ein paar demonstranten von staatsbeamten abknallen lassen möchte:
Die Stadt Ostfildern, nahe Stuttgart, droht allen, die gegen überzogene Corona-Maßnahmen und Impfpflicht spazieren gehen, „unmittelbaren Zwang“ bis hin zum Waffengebrauch an
[…] Um sicherzustellen, dass das Versammlungsverbot eingehalten wird, wird die Anwendung unmittelbaren Zwangs, also die Einwirkung auf Personen durch einfache körperliche Gewalt, Hilfsmittel der körperlichen Gewalt oder Waffengebrauch angedroht. Dies ist nach Abwägung der gegenüberstehenden Interessen verhältnismäßig […]
[Ja, ich weiß, wen ich eben verlinkt habe. Es handelt sich definitiv nicht um fäjhknjuhs, diese allgemeinverfügung existiert und sie droht in der begründung wirklich waffengebrauch an. Ich habe hier eine archivversjon verlinkt, für den unwahrscheinlichen fall, dass diesem bemerkenswerten politikdenkmal auf der webseit der stadt ostfildern in den näxsten tagen etwas zustoßen sollte. Das original liegt hier.]
Natürlich alles nur aus edelsten motiven und zum schutz der bevölkerung und des straßenverkehrs, wisst schon. Schließlich kann man sich ja mit corona anstecken, wenn ein demonstrant auf der straße an einem vorbeiläuft, oder das auto muss mal langsamer fahren, wenn ein paar leute unterwegs sind. Das ist unerträglich!!1! Da reicht der knüppel und der wasserwerfer nicht mehr aus. Aber schön weiter die antihygjenischen BRD-zwangsschulen offen halten und die wehrlos ausgelieferten kinder vorsätzlich zu einem instrument zur durchseuchung der gesamten bevölkerung machen! Widerliches arschlochpack! 🤮️
Schon erbärmlich, was vom artikel 8 des grundgesetzes für die BRD übrig bleibt, wenn sich mal in den augen eines p’litikers ein paar leute zu viel versammeln. „Zu viel“ kann da — je nach willkürlicher empfindlichkeit eines SPD-faschisten — auch mal eine niedrige dreistellige anzahl sein.
Ich gehe übrigens davon aus, dass eine solche allgemeinverfügung nicht das verwaltungsgericht übersteht, wenn sie angefochten wird.