Kryptografie scheint sehr schwierig zu sein, krüpplografie um so einfacher, auch bei den signaturen von ZIP-archiven im besonderen elektronischen anwaltspostfach:
Das beA lädt die Nachricht als ZIP-Datei herunter, begleitet von einer abgesetzten PKCS#7-Signaturdatei (Public-Key Cryptography Standard # 7). Diese Datei ist jedoch fehlerhaft. Prüfprogramme finden darin keinerlei Signatur und die Prüfung auf Echtheit versagt. Dies ist dem ersten Anschein nach bei allen bisher exportierten Nachrichten so […] Prüfen lässt sich nur die Signatur der PDF-Datei, was ohne weiteres gelingt, nicht jedoch die Containersignatur, die eine Echtheit des Exports nachweisen soll
Weia, haben die das verkackt! Und auf elementare funkzjonstests (zum beispiel, ob die signatur funkzjoniert) wurde vollständig verzichtet. 🤦
Hej, anwälte, wo bleibt eigentlich eure klagefreude?!