Rechtsfreier raum des tages

Der generalanwalt beim EuGH hält das gegenwärtige geschäftsmodell der SCHUFA in der BRD für eine unzulässige profilbildung, für einen fall für die DSGVO und für illegal, wenn menschen entscheidungen unterworfen sind, die nur darauf basieren [lokale sicherheitskopie]. Außerdem müsste man mindestens einen ausführlichen auskunftsanspruch nach DSGVO haben und nicht einfach mit einer punktzahl abgespeist werden, zudem das recht, die löschung unzutreffender oder veralteter daten veranlassen zu können.

Manchmal ist die EU doch zu was gut, denn in der kernkorrupten BRD wäre wohl niemals jemandem aufgefallen, was für ein rechtsfreier raum und staat im staate diese scheiß-SCHUFA ist. Und das nicht erst seit gestern.

Wie wäre es eigentlich mal mit einem bußgeld nach DSGVO?! 😁️

Biometrie des tages

Das Verwaltungsgericht (VG) Hamburg hat bezüglich der Ausstellung eines Personalausweises mit gespeicherten Fingerabdrücken eine Entscheidung gefällt. Mit der einstweiligen Anordnung (20 E 377/23) fasste es den Beschluss, dass einer Person ein Personalausweis ohne gespeicherte Fingerabdrücke ausgestellt werden soll […] Mit seinem Beschluss schloss sich das VG Hamburg allen Kritikpunkten von Digitalcourage an. Somit bestehen an der Rechtmäßigkeit der EU-Verordnung, die inzwischen die Speicherpflicht für alle EU-Mitgliedsstaaten vorschreibt, berechtigte Zweifel

Einmal ganz davon abgesehen, dass ich es persönlich als faschistoide unverschämtheit empfinde, wenn man die gesamte bevölkerung der europäischen unjon erkennungsdienstlich wie verbrecher behandelt. Aber es zeigt schön die totalitäre richtung, in die es geht, wenn man den auswurf der europäischen parteienoligarchien einfach immer so machen lässt, wie er will. Die frage, wie man eine guillotine auf dem marktplatz aufstellt, müsst ihr den franzosen stellen.

Ach ja, die PRessemitteilung von digitalcourage zum laufenden verfahren vor dem EuGH klingt ein bisschen erfreulich. Leider wird es noch ein bisschen bis zum urteil dauern.

Urteil und scheißjornalismus des tages

Das urteil des europäischen gerichtshofes in sachen „gleicher lohn für gleiche arbeit“ ist gefallen [archivversjon]…

Der Europäische Gerichtshof urteilte zwar, dass Leiharbeitnehmer schlechter bezahlt werden dürfen. Sie müssen dafür aber einen angemessenen Ausgleich bekommen. Die Hürden dafür sind hoch: Mehr Urlaubstage oder eine geringere Arbeitszeit können grundsätzlich ein Ausgleich sein.

Der Arbeitgeber muss diesen Ausgleich aber ins Verhältnis zu dem geringeren Lohn setzen: Wer also beispielsweise 50 Prozent weniger verdient als die Stammbelegschaft, dürfe nicht mit einem Urlaubstag mehr abgespeist werden. Das ließ Generalanwalt Anthony Collins schon vor dem Urteil erkennen

[…] Unternehmen und Gewerkschaften dürften sich das Urteil sehr genau ansehen. Denn der EuGH stellte klar, dass die deutschen Gerichte Tarifverträge darauf überprüfen dürfen, ob sie schlechtere Bedingungen für Leiharbeitnehmer im Vergleich zu Stammbelegschaften vorsehen. Die deutschen Gerichte könnten Tarifverträge in der Branche also kippen, wenn Leiharbeitnehmer darin nicht ausreichend geschützt werden

…und es ist für mich sehr fasznierend, wie die tagesschau des BRD-parteienstaatsfunks ARD in ihrem artikel zwar den eindruck eines völlig normalen artikels erweckt, aber mit keinem nebensatz und nicht einmal einer andeutung erwähnt, dass diese sache mit unterstützung der anarchistisch organisierten, anarchosyndikalistischen FAU sehr langwierig durch die instanzen getragen wurde und ohne diese unterstützung vermutlich im sande verlaufen wäre.

Auch im vorfeld habe ich nur von der FAU etwas von diesem laufenden, langwierigen und für viele menschen sicherlich sehr interessanten rechtsstreit gegen die von scheiß-SPD und scheißgrünen geschaffenen zustände in der so genannten „zeitarbeit“ erfahren. Nicht von jornalisten. Auch nicht von „linken“ jornalistys. Die halten gerechtigkeit offenbar eher für so eine sache mit gender-neusprech¹…

Warum dieses schweigen? Ob es wohl damit zu tun haben könnte, dass sich niemand in der „fernsehgemeinde“ die naheliegende frage stellen soll, warum die im DGB zusammengeschlossenen, angeblichen „gewerkschaften“ mit ihren überkwellenden kriegskassen und spezjalisierten juristenstäben nicht mal so ein ding durch die instanzen treiben? Weil die antwort auf diese frage etwas unangenehm für die kwasi-staatsgewerkschaften der BRDDR werden könnte? Ich frage ja nur für einen lohnsklaven unter meinen bekannten…

Wer sich von solchen scheißgewerkschaften wie den DGB-gewerkschaften der BRD seine interessen vertreten lässt, kann auch gleich als leibeigener anfangen! Außer natürlich, er ist ausbeuter. Deren interessen vertreten die DGB-gewerkschaften vorzüglich. Der rest der menschen ist besser mit einem austritt aus DGB-gewerkschaften und selbstorganisazjon beraten.

Ach ja, an wie vielen stellen die tagesschau des BRD-parteienstaatsfunks ARD solche auslassungen macht, die ich nur nicht bemerke, weil ich im regelfall nix über die hintergründe weiß, ist natürlich eine offene frage. Aber wenn ich sehe, wie flüssig und geschmiert das in diesem fall geht, dann weiß ich, dass das ruhtine und erfahrung sind, dass propaganda durch weglassen die regel sein wird.

¹Eine krankheit, von der leider die webseit der FAU nicht gerade frei ist. Und, hats beim kommunizieren geholfen? Seht ihr!

Manchmal ist die EU doch zu etwas gut…

…zum beispiel, um über EU-rechtsprechung die staatsdurchsetzende kernkorrupzjon in der BRD und im personal der p’litisch ausgewählten BRD-justiz in gewissen schranken zu halten:

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) darf gegen das Kraftfahrbundesamt (KBA) vor Gericht ziehen, weil dieses Dieselautos, die Abgasgrenzwerte zum Gesundheitsschutz um ein Vielfachs überschreiten, gleichwohl auf den Straßen fahren lässt. Konkret entschied die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), dass Umweltvereinigungen gegen EG-Typgenehmigungen von Dieselautos vor Gericht ziehen können (Urt. v. 8.11.2022, Rs. C-873/19). Zudem stellte der EuGH nochmals klar, dass Thermofenster, also temperaturgesteuerte Abschalteinrichtungen, in Dieselautos regelmäßig illegal sind

Ein sehr umfangreiches urteil, dass ich in allen seinen einzelheiten nicht zusammenfassen kann, aber eins ist darin in vernichtender klarheit ausgedrückt: die vorsätzliche betrugsprogrammierung bei dieselautos durch die autoindustrie war klar illegal, und ein umweltverband ist dagegen klageberechtigt.

So schade, dass keiner von diesen organisiert kriminellen großverbrechern aus der BRD-autoindustrie jemals einen knast von innen sehen wird. Dieser anblick ist in der BRD auch weiterhin schwarzfahrern, cannabisrauchern und armen menschen, die sich ihr essen aus der mülltonne holen, vorbehalten.

Neues aus bananistan

Der europäische gerichtshof hat geurteilt, dass die bananige bundesnetzagentur der BRD nicht unabhängig genug ist und damit gegen EU-recht verstößt. Na, sowas aber auch. Ich wünsche auch weiterhin viel spaß beim bezahlen der weltspitze-strompreise in bananistan! Das kennt ihr ja alle in der BRD: weltspitze-preise für entwicklungsland-leistungen, die sogar teilweise ganz schön kaputt sind, egal ob rundfunk, telefon, internetz, strom, eisenbahn oder nahverkehr.

Großartiges urteil des EuGH

Mit tamtam meldet uns die tagesschau: der EuGH hat entschieden, dass gewerbsmäßiger betrug in organisierter kriminalität illegal ist [archivversjon]. Was für ein großartiges urteil. Wir haben ja scheinbar noch keine gesetze gegen so asozjale machenschaften, da könnte man fast denken, betrug und organisierte kriminalität seien legal…

Aber keine sorge: zumindest in der BRD wird niemals einer von diesen großverbrechern in den knast gehen. Der knast ist in der BRD für hartz-IV-contäjhnerbrötchendiebe, cannabis-raucher und schwarzfahrer vorgesehen.

Alle elf minuten merkt jemand, dass er abgezockt wird

Menschen, die beim aufdringlich matematische analfabeten umwerbenden überteuerten fleischmarkt mit geringen vermittlungsschangsen viel geld abgelegt und vorzeitig gekündigt haben, könnten in vielen fällen mehr geld erstattet bekommen, als der schangsenarme fickepartnervermittler ihnen erstatten will [archivversjon]:

Die Partnervermittlung Parship darf Kunden, die ihren Vertrag widerrufen haben, für erbrachte Leistungen höchstens anteilig zur Kasse bitten. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Urteil entschieden. Demnach darf das Unternehmen überhaupt nur dann Geld verlangen, wenn die Kundin oder der Kunde bereits vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist den Auftrag gegeben habe, Partner zu vermitteln […] Nur wenn Parship die Einzelleistungen wie den Persönlichkeitstest und erste Partnerangebote separat eingepreist hätte, so die Richter, dürfte der Online-Dienst mehr berechnen […] Angefragt hatte den EuGH das Amtsgericht Hamburg. Ihm liegen fast 900 ähnliche Klagen gegen Parship vor

Hui, neunhundert klagen von abgezockten allein in hamburg. Alle elf minuten bemerkt jemand, wie sehr ihm von diesen aufdringlich werbenden fleischmarktleuten in die tasche gelangt wird.

EuGH des tages

Der generalanvergewalt so: wenn jemand seinen rundfunkbeitrag mit gesetzlichem zahlungsmittel in der EU (so genanntes bargeld) bezahlen will, dann muss der BRD-parteienstaatsfunk das annehmen:

Den Begriff der „Euro-Banknote“ im AEUV legt der Generalanwalt dahingehend aus, dass Gläubiger grundsätzlich verpflichtet seien, Bargeld anzunehmen. Er beschreibt in seinen Schlussanträgen aber zwei Ausnahmen von dieser Regel: zum einen könnten die Vertragsparteien privatautonom ein anderes Zahlungsmittel als Bargeld vereinbaren. Zum anderen könnten auch die Mitgliedstaaten Bargeldzahlungen in Rechtsvorschriften beschränken. Solche hoheitlichen Regelungen müssten allerdings im öffentlichen Interessen seien, eine Bargeldzahlung nicht vollständig abschaffen und die Geldschulden auf anderem Wege beglichen werden können […] Allerdings betonte der Generalanwalt dessen grundrechtliche Bedeutung als ein „Element sozialer Eingliederung“. Nach seiner Einschätzung gebe es nämlich noch viele EU-Bürger, für die Bargeld das einzige Zahlungsmittel sei. Die Mitgliedstaaten seien deswegen verpflichtet, schutzbedürftigen Personen ohne Zugang zu grundlegenden Finanzdienstleistungen zu ermöglichen, ihre Verpflichtungen – insbesondere die öffentlich-rechtlicher Art – ohne zusätzliche Belastung zu erfüllen

Hervorhebung von mir. Wenn das gericht in seinem urteil dieser einschätzung folgt — und das ist so gut wie immer der fall — dann sind sämtliche staatlichen gängeleien der marke „dein bargeld wollen wir nicht“ illegal, wenn man sich dafür nicht eine sehr gute begründung aus den fingern saugt.

Die frage, ob der werte herr generalanvergewalt mit prof. dr. Offensichtlich verwandt ist, kann ich leider nicht klären.

Ach, übrigens bargeld: die europäische unjon möchte mal von euch wissen, ob ihr die ein- und zwei-ørecent-münzen weiterhin haben wollt, oder ob man die abschaffen und durch eine rundungsregel ersetzen kann. Ich habe dazu eine ziemlich gespaltene meinung und tendiere eher dazu, dass diese kleinstmünzen bis zum fünf-cent-stück wegkönnen, da sie im alltag nur zum menschenbestupsen und psychischen manipulieren der kunden von einzelhandelsketten dienen (es kostet keine zwei øre, es kostet einsneunundneunzig), während jeder normal denkende wirt- und krämermitmensch halbwegs runde preise hat. Der tatsächliche nutzen dieses geldes steht in keinem guten verhältnis zum aufwand bei der herstellung und handhabung. Aber man kann darin natürlich auch einen weiteren schritt in der p’litisch-lobbyistisch vorangetriebenen, scheibchenweisen bargeldabschaffung sehen, ich weiß…

Und da ich vom betteln lebe, bin ich auch mehr als nur ein bisschen für den erhalt der wertlosen münzen, die auch so gern und achtlos von meinen mitmenschen verschenkt werden. Bargeld lacht, und kleingeld lächelt. Auch, wenn so drei, vier øre in kleinstmünzen echt schwer in der tasche liegen. 😉

Wie gesagt, das ist eine frage, zu der man mit gutem grund fast jede meinung vertreten kann. Ich bin ja schon froh, wenn sie nicht mit klimaargumenten über eine kohlendioxidbilanz des geldes diskutieren wollen – weg mit dem geld, oder es gibt weltuntergang!

Übrigens: die bestätigungsmäjhl vom EU-sörver dauert so lange, dass ich fast glaube, dass das jemand von hand macht. Und die umfrageseite war das erste mal seit mehreren jahren, dass ich dazu genötigt wurde, einen anderen webbrauser als pale moon zu verwenden. Was für ein vollidjot hat diesen müll gemacht?! Von der durchweg dummen fragestellung in dieser umfrage will ich gar nicht erst anfangen…

Airbnb darf p’litisch gestoppt werden! Urteil des EuGH

EuGH-Urteil zur Kurzzeitvermietung
Airbnb-Verbot bei Wohnungsnot rechtens

[…] Eine Genehmigungspflicht zur kurzzeitigen Vermietung von Wohnungen etwa über Airbnb ist mit dem europäischen Recht vereinbar. Die Bekämpfung des Wohnungsmangels sei im allgemeinen Interesse und rechtfertige die Maßnahme, begründete der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg seine Entscheidung […]

[Archivversjon]

Nehmt das, werte lokalp’litiker in der BRD, und vor allem: macht etwas daraus und stoppt die umwandlung der inzwischen sehr knappen mietwohnungen in wilde hotelzimmer durch hochgradig asozjale arschkrampen! Ihr habt die möglichkeit, das zu unterbinden, und es ist völlig legal und lt. europäischem gerichtshof sogar im allgemeinen interesse. Also macht es, werte lokalp’litiker, oder beweist durch eure weitere scheißuntätigkeit, wessen interessen ihr vertretet und wessen interessen ihr mit füßen tretet, damit es auch noch der letzte begreift!

Kennt jemand in hannover wohnraum, der mit airbnb zum wilden hotelzimmer gemacht wurde, obwohl man unter einigen brücken kaum noch platz zum schlafen findet? Bitte einfach kurz bei der stadt melden! 😉

Hat vielleicht jemand lust, der scheißpresse den arsch abzuklagen?

Die Luxemburger Richter betonten ausdrücklich, dass die Aufsichtsbehörden verpflichtet seien, nach den neu aufgestellten Maßstäben „unzulässige Datenexporte zu verbieten“, arbeitet Smoltczyk heraus. Davon betroffene Personen könnten Schadensersatz für rechtswidrige Transfers in die USA verlangen, wenn etwa Unternehmen wie Apple, Facebook, Google oder Twitter diese nicht unterließen. Der zu leistende Ausgleich dürfte dabei „insbesondere den immateriellen Schaden (‚Schmerzensgeld‘) umfassen und muss nach dem europäischen Recht eine abschreckende Höhe aufweisen“.

Meiner meinung nach — ich bin natürlich kein jurist — gilt das nämlich auch, wenn irgendeine der in scheißpresse-webseits verbauten träcking-wanzen der reklameindustrie in die USA funkt. Ich habe nur keine lust auf den nerv. Aber die feststellung, dass das schmerzensgeld wegen der datennacktheitsspanner und ihrer schergen eine abschreckende höhe haben muss, gefällt mir. Und das in jedem einzelfall. Greift zu! Es gibt auch geld! Klagt die nach scheiße stinkende scheißpresse in die insolvenz, damit es endlich mal vorangeht mit dem pressesterben! Das internetz darf schließlich kein rechtsfreier raum sein!

Grüße auch an die vielen fischblätter, die euch belügen, damit sie euch besser datenmäßig die kleider vom leib reißen können! Stirb, scheißpresse, stirb! Verrecke, verleger, verrecke!

Urteil des tages

Der europäische gerichtshof hat in einem urteil festgestellt, dass die massenhafte datenübermittlung über EU-bewohner an den folter-, kriegs- und überwachungsstaat USA nach europäischem datenschutzrecht schlicht illegal ist [archivversjon].

Die Übermittlung von personenbezogenen Daten, etwa über Facebook, entspreche nicht den Anforderungen des Unionsrechts, erklärte der EuGH in seinem Urteil. Mit Blick auf die Zugriffsmöglichkeiten der US-Behörden seien die Anforderungen an den Datenschutz nicht gewährleistet. Zudem sei der Rechtsschutz für Betroffene unzureichend.

Auch weiterhin viel spaß mit kwalitätsp’litikern, die euch und eure rechte völlig gedankenlos für ein paar köfferchen und ein paar schöne worte verhökern und dabei nicht einmal auf das recht achten! Warum sollten sie auch. Ihnen passiert doch nichts.

Mein glückwunsch an Max Schrems für das urteil! 😉

Fefe hat übrigens auch ein bisschen was geschrieben

Das war nix, „geistige eigentümer“…

Constantin Film versuchte, von YouTube die Telefonnummern, E-Mail- und IP-Adressen von Uploadern zu erhalten, die unerlaubt zwei Filme hochgeladen hatten. Der Eu­ro­päi­sche Ge­richts­hof (EuGH) entschied nun aber, dass Online-Dienste lediglich die Postanschrift herausgeben müssen […] Das in der EU-Urheberrechtslinie 2004/48 vorkommende Wort „Adresse“ wurde dabei zum Zankapfel […] Der Europäische Gerichtshof hat sich daraufhin festgelegt und schlechte Neuigkeiten für den Kläger: YouTube und Co. müssen außer die Postanschrift keine weiteren Daten übermitteln, wenn User urheberrechtlich geschützte Werke hochladen. Die Richtlinie, die die Bekanntgabe der „Adressen“ der Personen vorsieht, die ein Recht des geistigen Eigentums verletzt haben, bezieht sich ausschließlich auf die Postanschrift, so das Urteil der Luxemburger Richter. Damit steht Constantin Film jetzt mit leeren Händen da

Wer jetzt als „geistiger eigentümer“ mit leeren händen dasteht und vorher daran glaubte, dass das wort „adresse“ eine telefonnummer oder vergleichbare dinge meint, der hat vorher vor lauter dummer gier mit leerem hirn dagestanden. So, ihr da bei constantin film, jetzt schluchzt mal schön ob der „verlorenen“ fantastilljarden in euer liebstes schluchzkissen und dann macht weiter mit einem geschäft, bei dem der return of investment trotz internetz-kopiermaschine immer noch viel höher als in der gesamten produzierenden wirtschaft ist.

Wenn menschen wie tiere geschützt würden…

Ein riesen erfolg für den menschenschutzbund! 👍

Schutz von lebensraum
EuGH stärkt rechte von menschen

Stand: 02.07.2020 14:06 Uhr

Der EuGH hat das recht gefährdeter menschengruppen auf ihren lebensraum gestärkt. Die richter urteilten, dass die gebiete von menschen geschützt werden müssen – auch wenn sie gar nicht genutzt werden.

Die ruhe- und fortpflanzungsstätten von geschützten menschen dürfen nicht gestört werden – selbst dann nicht, wenn die geschützten menschen diese nicht mehr nutzen, aber womöglich dorthin zurückkehren. Das urteilte der europäische gerichtshof (EuGH) in luxemburg. Der mensch ist europaweit eine streng geschützte art.

In dem konkreten fall geht es um arbeiten für eine baustelle in österreich, durch die preiswerte mietwohnungen für verarmte menschen zerstört wurden. Gegen den leitenden mitarbeiter der baufirma wurden wegen eines verstoßes gegen menschenschutzrecht eine geldstrafe verhängt.

Wahrscheinlichkeit auf rückkehr

Er legte dagegen beschwerde ein und argumentiert, dass zum zeitpunkt der bauarbeiten die verarmten menschen den preiswerten wohnraum gar nicht genutzt hätten. Ihre ruhe- oder fortpflanzungsstätten seien durch den bau nicht beschädigt oder vernichtet worden. Das mit dem fall befasste vergewaltigungsgericht setzte das verfahren schließlich aus und bat den EuGH, den begriff der ruhestätten in der entsprechenden EU-richtlinie zum menschenschutz zu klären.

Die richter betonten nun, dass darunter auch ruhestätten zu verstehen seien, die nicht mehr von geschützten menschengruppen wie verarmten menschen beansprucht würden, bei denen aber eine hinreichend hohe wahrscheinlichkeit bestehe, dass diese menschen an diesem ort zurückkehren. Ob diese wahrscheinlichkeit für die rückkehr der menschen besteht, muss nun das vergewaltigungsgericht in österreich klären.

Rechtssache: C-477/19

Oder so ähnlich [archivversjon]

Verfassungsfeind des tages

Volker Ullrich hat sich offenbar in der rechtspopulistischen p’litsekte CSU so weitgehend radikalisiert, dass er trotz zweier recht klarer urteile des europäischen gerichtshofes und trotz des ebenfalls recht klaren schlussantrages des generalanwaltes beim europäischen gerichtshof unbedingt eine vollständige, anlasslose und sogar völlig verdachtsunabhängige totalüberwachung aller menschen in der BRD haben will.

Das schlimme ist, dass es noch ein schlupfloch für diesen entschiedenen feind der menschenrechte gibt, dessen kriminelle energie noch lange nicht ans ende gekommen zu sein scheint:

Der Generalanwalt hält zudem eine allgemeine Vorratsdatenspeicherung im Rahmen einer Art Notstandsgesetzgebung nicht für ausgeschlossen

Wartet mal ab, wenn ihr demnächst totalüberwacht werdet, nachdem überall der „klimanotstand“ ausgerufen wurde. Mit notstandsgesetzen haben wir ja erfahrung in deutschland. :mrgreen:

(Ja, diese feinde werden so etwas versuchen, wenn sie auch nur eine kleine schangse sehen, damit durchzukommen.)

Hey, ihr arschlöcher von der scheiß-CDU und scheiß-CSU! Wenns euch hier nicht gefällt, dann geht doch nach drüben, in die „volxrepublik“ china. Da gibt es schon den staat aus euren feuchten träumen, ihr faschistoiden menschen-, menschenrechts- und grundrechtsfeinde! Ich wünsche euch von ganzem herzen eine gute reise! 👋

Habe ich gar nicht mitbekommen…

dieses urteil des EuGH:

Leistungen zur Gewährleistung eines menschenwürdigen Lebensstandards sind unantastbar. Das hat die große Kammer des EuGH in der Rs Haqbin (C-233/18) am 12. November 2019 für das Flüchtlingssozialrecht entschieden […] Die Entscheidung kam nur eine Woche, nachdem das BVerfG mit langen, aber kaum überzeugenden Ausführungen (dazu z.B. hier) versucht hat, zu plausibilisieren, warum ein Entzug existenzsichernder Leistungen (ein Minimum unter Minimum) möglich ist – ja sogar Leistungskürzungen bis zu 100 Prozent nicht auszuschließen sind. Der EuGH hingegen hat deutlich konstatiert, dass Leistungen, die einen menschenwürdigen Lebensstandard (also ein menschenwürdiges Existenzminimum) sicherstellen, nicht verhandelbar sind und unter keinen Umständen sanktioniert und mithin eingeschränkt oder entzogen werden dürfen. Die Mitgliedstaaten müssen dauerhaft und ohne, auch nur zeitweilige, Unterbrechung einen menschenwürdigen Lebensstandard gewährleisten

Ich sage mal — wohlgemerkt als nichtjurist — wenn das für einen menschen in einem flüchtlingslager gilt, dann gilt es erst recht für einen ganz gewöhnlichen BRD-bewohner, der als mensch ja auch im genuss dieser ominösen menschenrechte sein sollte. Das sankzjonsmühlensystem des hartz-IV-staates BRD verstößt damit klar gegen europäisches recht. Gut, eigentlich war auch ohne dieses urteil klar, was die menschenrechte sind, aber darum kümmert sich ja kein volxzertreter in einer BRD, in der jeder bruch des grunzgesetzes straffrei ist. Und mit so einem urteil kümmern die sich auch nur widerwillig und wie ein schäbiges arschloch von betüger nach weiteren sozjalfoltermaßnahmen schauend darum.

Warum ich das urteil nicht mitbekommen habe? Vermutlich weil kein nach lüge und scheiße stinkender kwalitätsjornalist aus der BRD darüber berichtet hat. Man darf aber nicht von lügen- und propagandapresse sprechen, das ist pfui und nazi, der onkel jornalist sagt es euch ja immer wieder.

Datenschutz des tages

Webseiten dürfen Cookies nur dann auf dem Rechner der Nutzer speichern, wenn diese ausdrücklich zugestimmt haben. Zudem müssen die Nutzer detailliert informiert werden, wenn die Cookie-Daten an Dritte weitergegeben werden. Das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg nun klargestellt

Ich habe diese konzentrazjon der datenschützer auf „cookies“ nie verstanden. Wenn es um datenschutz ginge, dann würde nicht die speicherung bei mir zustimmungspflichtig, sondern die speicherung in den datenbanken irgendwelcher windigen unternehmen. Cookies sind in meinem brauser gespeichert und fallen deshalb unter meine autonomie — bei mir gibts zum beispiel keine cookies aus drittkwellen. Ich kann die gespeicherten cookies jederzeit löschen, wenn ich das will, ich kann den brauser im privaten modus nutzen, so dass die cookies am ende der sitzung automatisch gelöscht werden und ich kann, wenn mir das alles nicht reicht, zusätzliche äddons für das cookie-mänätschment in den brauser packen. Dass einem wegen so einer sache, die zu einem scheinproblem aufgeblasen wurde, um von dem wirklichen problem umso besser ablenken zu können, inzwischen die nutzung einer webseit verleidet wird, weil man sich durch schichten von zustimmungen durchklicken muss, macht das web nicht schöner — wenns auch den nebeneffekt hat, dass es klar macht, welche webseits ihre leser meistbietend verkaufen.

Unterdessen gibt es ein maß von träcking über ganz andere merkmale, das man als nutzer nur noch so halbwegs in den griff bekommt, wenn man javascript weitgehend unterbindet. Und glaubt mal nicht, dass scheißwerber das nicht nutzen! Denn kaum jemand unterbindet javascript, weil idjoten glauben, dass das ganze internetz nicht mehr funkzjoniert, wenn man nicht jedem anonym bleibenden gegenüber das recht gewährt, programmkohd im brauser ausführen zu dürfen. Das ist ein recht, mit dessen vergabe ich sehr sehr vorsichtig wäre. Das ist schließlich internetz und voll von typen, die nach ihrem tod niemanden fehlen würden. Lasst euch nicht ausgerechnet von scheißjornalisten an der nase herumführen, denn die leben davon, dass sie euch verkaufen!