Urteil des tages

Wenn man eine webseit macht und schriften von guhgell auf diese webseit einbettet, statt die schriften selbst zu hosten, ist das nach auffassung des landgerichtes münchen ein verstoß gegen die DSGVO. Und ja, damit hat das LG münchen völlig recht.

Hoffentlich hört das noch mal auf, dass alle idjoten ihre guhgell-träckingwanzen in ihre webseits verbauen! Gerade die schriftarten wird man ja wohl noch selbst hosten können! Wenn man überhaupt eigene schriftarten auf seiner webseit braucht…

Schadsoftwäjhr des tages

Übrigens: wenn ihr schriftarten von irgendwelchen webseits runterladet, dann lasst euch nicht von den unbekannten auf der anderen seite selbstentpackende EXE-dateien für meikrosoft windohs andrehen, sondern nur ZIP, RAR und 7Z. Offenbar gibts gerade mal wieder fiese trojanerpakete in schriftarten, die als selbstentpackende EXE kommen, und die gängigen antivirus-schlangenöle helfen gar nicht…

(Es ist grundsätzlich immer eine dumme idee, irgendwelche ausführbaren dateien aus dem internetz auszuführen, vor allem, wenn es gar keinen technischen grund dafür gibt, etwas in form einer ausführbaren datei zu verteilen. Aber unter den nutzern von meikrosoft windohs scheint das mit dem durchschnittshirnchen nicht so ausgeprägt zu sein, und was ihnen an verstand fehlt, das ersetzen sie leider oft durch blinden glauben an schlangenöl-softwäjhr.)