Wenn man eine webseit macht und schriften von guhgell auf diese webseit einbettet, statt die schriften selbst zu hosten, ist das nach auffassung des landgerichtes münchen ein verstoß gegen die DSGVO. Und ja, damit hat das LG münchen völlig recht.
Hoffentlich hört das noch mal auf, dass alle idjoten ihre guhgell-träckingwanzen in ihre webseits verbauen! Gerade die schriftarten wird man ja wohl noch selbst hosten können! Wenn man überhaupt eigene schriftarten auf seiner webseit braucht…