Drüberkleben!

Freiheitsfoo bietet klebebänder an, mit denen man die überall in den wehrlosen öffentlichen blickraum gestellte reklame bekleben kann, um zu dokumentieren, dass sie unerwünscht ist. Gefällt mir! 👍️

Leider ist dieses asoziale miststück von gleißendhellem ströer-großbildschirm vor der fassade der ihmezentrums-ruine in der spinnereistraße…

Reklametafel vor der fassade der ihmezentrums-ruine -- Catharina Enderlein -- Sinn fluten -- Schönheit im stadtraum: natur & architektur im gleichgewicht! -- zukunftgesundestadt (punkt) com

…nur mit einer leiter zu erreichen.

„Macht briefwahl, es ist corona“ haben sie uns gesagt…

Kommunalwahlen Hannover:
Massenhafte, straßenweite Nicht-Zustellung von Wahlbenachrichtigungen. Und eine das wenig ernst nehmende und beschwichtigen wollende Stadt Hannover

Eher zufällig erfuhren wir, dass viele Wahlberechtigte aber gar keine Wahlbenachrichtigungskarte zur Kommunalwahl erhalten haben. So wurde in mindestens einer komplette Straße im politisch eher links orientierten Stadtteil Linden-Nord gar keine einzige Wahlbenachrichtigung zugestellt – so die Aussage eines für die Durchführung der Wahl verantwortlichen Menschen aus dem dafür zuständigen Wahlkreisbüro. Wir können nur schätzen, wie viele wahlberechtigte Menschen dadurch nicht aktiv zur Teilnahme an der Wahl eingeladen worden sind und gehen von grob 200 bis 400 Menschen aus – eine nicht zu unterschätzende Menge

Falls sich mal jemand gefragt hat, warum die wahlbeteiligung bei den kommunalwahlen in hannover so gering war.

Übrigens: zwei straßen weiter, in der albertstraße, weiß ich, dass die zustellung definitiv klappte. Aber da sind ja auch die dickeren autos geparkt als in der kochstraße.

Ein paar sortierte leckerlis aus dem beschluss des VG hannover

…aus der begründung des eilverfahrens-beschlusses 5 B 2865/21 des verwaltungsgerichtes hannover „die nächtlichen ausgangssperren in hannover sind „voraussichtlich“ rechtswidrig“ [dezentrale sicherheitskopie] für alle genießer der p’litik unserer werten regjonsverwaltung unter Hauke Jagau. Bei meinen anmerkungen [in eckigen klammern] bitte ich um beachtung für die tatsache, dass ich weder jurist bin noch eine übers oberflächliche hinausgehende ahnung vom verwaltungsrecht habe:

  • „Bislang hat die Antragsgegnerin nicht hinreichend begründet, inwiefern gerade in den Nachtstunden ein erhöhtes Infektionsrisiko zu erwarten ist, da der Zeitraum – von 22.00 bis 5.00 Uhr – sich üblicherweise ohnehin außerhalb der Zeiten bewegt, in denen reguläre Besuche in größerem Umfang stattfinden“ [Oder, wie ich es polemisch schrieb: weder die nacht noch die frische luft ist ein treiber des infekzjonsgeschehens…]
  • „Die Begründung der streitigen Allgemeinverfügung lässt auch nicht erkennen, dass dieser eine Berücksichtigung und Auswertung der wissenschaftlichen Erörterungen zu Grunde liegt. Die bisherige Studienlage erweist sich insoweit gerade nicht als eindeutig: Bisherige Forschungen haben teilweise erwiesen, dass der zusätzliche Effekt von schwerwiegenden Maßnahmen wie Ausgangsbeschränkungen gering sei und sich im kaum wahrnehmbaren Bereich befinde […] Andere Studien gehen zwar grundsätzlich von einer Wirkung nächtlicher Ausgangsbeschränkungen aus, diese sei jedoch nur wesentlich geringer als die Wirkung anderer, regelmäßig parallel ergriffener Maßnahmen“ [!]
  • „Die bisherigen Ausgangsbeschränkungen in anderen Bundesländern wie Bayern oder Baden-Württemberg, auf die wohl auch die Antragsgegnerin verweist, wurden — soweit ersichtlich — nicht evaluiert, sodass insofern die Antragsgegnerin einer substantiierten Prognose der Wirksamkeit der Maßnahme, die diese nach den gesetzlichen Anforderungen zu erbringen hat, schuldig bleibt“ [Kleine anmerkung für betroffene menschen von mir: der gang zum verwaltungsgericht kann sich also lohnen, es handelt sich zumindest nach auffassung des VG hannover und des bestätigenden OVG lüneburg um illegale willkürmaßnahmen, die niemals evaluiert wurden.]
  • „Mit fortschreitender Pandemie sind zudem auch die zunächst aufgrund mangelnder Erfahrung geringeren Anforderungen an die Rechtfertigung von Schutzmaßnahmen gestiegen. Behördliche Untätigkeit angesichts der objektiven Möglichkeit zur Evaluierung der Maßnahmen kann nicht zur Begründung schwerwiegender Grundrechtseinschränkungen gereichen, deren Wirksamkeit zudem nach den bisher zugänglichen wissenschaftlichen Erkenntnissen zumindest umstritten ist. Die Forderung, dass valide Beweise für die Wirksamkeit einer Maßnahme im Rahmen der Pandemiebekämpfung vorzulegen sind, wird im Übrigen auch vom Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht aufgestellt“ [Das ist in meinen augen der eigentliche hammersatz in diesem beschluss und auch der grund, dass ich weit jenseits meiner häme gegenüber Hauke Jagau und seinen speichelleckern mit ihrem hilflosen gehampel auf kosten der menschen in hannover noch einmal darüber schreibe. Man kann nicht willkürlich durchregieren, nachdem man ein jahr lang die erforschung von infekzjonswegen unterlassen hat. Nein, es ist immer noch so gut wie nichts über typische infekzjonswege und infekzjonsorte bekannt. Offenbar besteht kein p’litischer wille, hier klärung zu bringen. Hier steckt sprengkraft selbst für wesentlich sinnvollere und zielführendere maßnahmen als nächtliche ausgangssperren drin — und der dann detonierende sprengstoff ist das versagen der p’litik auf allen ebenen, sich angesichts einer laufenden seuche wenigstens ein bisschen um razjonale, evidenzbasierte p’litik zu bemühen, statt einfach nur zwölf verdammte scheißmonate lang eine wirkungslose „marktkonforme seuchenbekämpfung“ zu machen, die nichts bringt und zusammen mit dieser obszönen p’litischen arbeitsverweigerung das leben vieler menschen über einen möglicherweise unnötig langen zeitraum einzuschränken. Wenn ein verwaltungsgericht ein derartiges p’litisches vorgehen abnickte, käme das der öffnung eines bekwemen weges zur beliebigen unbefristeten selbstermächtigung jeder regierung durch eine selbst herbeigeführte oder mutwillige langfristige aufrechterhaltung einer krise gleich. Zum glück für die menschen in hannover und in der ganzen BRD hat das VG hannover und das OVG lüneburg genug vom viel zu flüchtigen geist des grundgesetzes eingeatmet, um sich dem abnicken eines solchen vorgehens zu verweigern.]
  • „Es tritt hinzu, dass die Allgemeinverfügung Zusammenkünfte in geschlossenen Räumen außerhalb des betroffenen Zeitraums von 22.00 bis 5.00 Uhr – also außerhalb der geläufigen Ruhe- und Schlafenszeiten in der Bevölkerung – gerade nicht verhindert […] Es spricht daher viel dafür, dass soziale Kontakte durch nächtliche Ausgangsbeschränkungen nicht unterbunden, sondern lediglich in ein früheres Zeitfenster verlagert werden […] Sobald es 22.00 Uhr wird, führt die getroffene Regelung dazu, dass eine Person sodann die Wohnung, in der sie sich befindet, nicht mehr verlassen darf, selbst wenn sie sich in einer fremden Wohnung aufhält“ [Peng! Dieses argument ist auf jede form der nächtlichen ausgangssperre übertragbar.]
  • „Zudem erscheint es insbesondere wertungswidersprüchlich, dass innerhalb des Gebiets der Antragsgegnerin in zahlreichen sonstigen Lebens- und Wirtschaftsbereichen bislang keine weiteren infektionsschutzrechtlichen Maßnahmen ergriffen bzw. angeordnet wurden“ [Peng! So etwas wie ausgangssperren bei geöffneten schulen mit präsenzpflicht und unreglementierten coronapartys durch präsenz am arbeitsplatz sind damit erledigt.]
  • „Schließlich ist es wenig nachvollziehbar, dass die C. innerhalb des Gebiets der Landeshauptstadt D. einerseits die streitbefangene Ausgangsbeschränkung angeordnet hat, gleichzeitig aber deren Bewerbung als sog. Projektgebiet i.S.v. § 18 b Corona-Verordnung, verbunden mit weitgehenden Lockerungen wie etwa dem Zugang der Gastronomie und Einzelhandel, unterstützt“ [Peng! So etwas wie „marktkonforme seuchenbekämpfung“ ist damit hoffent erleidigt, wenn sie mit tieferen eingriffen als etwa einer pflicht zum tragen eines mund-nasen-wärmtuches verbunden ist.]

So weit die leckerlis aus einem naturgemäß trockenen text. Guten appetit!

Ein dank nochmal an die leute von freiheitsfoo für die veröffentlichung des beschlusstextes.

Das wird ja immer schlimmer…

…nicht nur, dass man ein mund-nasen-wärmtuch am hannöverschen hauptbahnhof im gesicht tragen muss, man darf auch keine waffen dabeihaben:

Wimmelbild-Aufgabe: Sie kommen von der Stadtbahn-Haltestelle und möchten über den Raschplatz zum Hauptbahnhof Hannover gehen. Ihre Aufgabe: Suchen und finden Sie das Schild, das Sie darauf hinweist, dass Sie gerade die neue Waffenverbotszone betreten. (Als kleine Hilfestellung haben wir das Bild bei Tageslicht aufgenommen.) Als Gewinn winkt Ihnen das womögliche Vermeiden eines Bußgeldes in Höhe von bis zu 5.000 Euro. Viel Spaß!

Au ja, viel spaß! 👍

Was das bedeutet, dass es eine waffenverbotszone ist? Na, dass man keine „gefährlichen gegenstände“ dabeihaben darf. Was „gefährliche gegenstände“ sind? Das unterliegt im zweifelsfall der willkür der bundespolizei. Besser nicht nach 21 uhr in den hannöverschen bahnhof gehen, wenn man sich gerade in der stadt ein neues küchenmesser gekauft hat, das kann schnell fünfdausend øre bußgeld kosten… und irgendeinen hinweis auf diese „rechtslage“ muss man erstmal suchen.

Ach, das ist nur, damit die bullerei im bahnhofsbereich wieder vermehrt willkürliche durchsuchungen bei menschen mit dunkler hautfarbe, südländischem erscheinungsbild oder sonstigem bullizeilichen nichtgefallen machen kann und dabei öfter mal was findet, um einen teuren zettel zu schreiben? Ich verstehe.

Polizei des tages

Steht ein polizeibeamter in uniform bei einer demonstrazjon in hannover und filmt angeblich mit seinem privaten wischofon:

freiheitsfoo: Entschuldigung bitte. Können Sie mir sagen, warum Sie die Demonstration eben gefilmt haben.

Polizist: Das habe ich für meine Frau zu Hause aufgenommen.

freiheitsfoo: Aber sie stehen hier doch als Polizist im Dienst, oder?

Polizist: Das sind doch formell nur Übersichtsaufnahmen. So gute Aufnahmen wie die Kollegen der BFE mit ihren Kameras kriege ich damit nicht hin.

freiheitsfoo: Das kann ich nicht beurteilen, weil ich ihr Gerät und dessen technischen Eigenschaften nicht kenne. Für Außenstehende oder Demonstranten kann ihr Filmen eine einschüchternde Wirkung ausüben. Immerhin stehen sie hier in voller Polizeimontur.

Polizist: Finden sie das verwerflich, dass ich meiner Frau so was sende?

freiheitsfoo: Darüber könnte man im Detail streiten, aber es ist ja leider nicht unüblich, mit Smartphones Demonstrationen abzufilmen. Aber sie sind doch hier im Dienst oder nicht? Immerhin tragen Sie eine Polizeiuniform. Sind Sie im Dienst?

Polizist: Ja. Aber das war mein privates Smartphone. [Inzwischen hat er dieses in eine seiner Jackentaschen eingesteckt.]

freiheitsfoo: Ob das ihr privates Smartphone ist oder nicht kann ich nicht erkennen. Immerhin gibt es bei der Polizei Hannover doch auch Dienst-Smartphones, oder?

Polizist: Ja, aber an so was kommen wir nicht heran.

freiheitsfoo: Okay, aber so was dringt ja in diesem Detail nicht durch die Öffentlichkeit durch. Darf ich sie nach ihrer Dienst- oder Personalnummer fragen?

Polizist: Ich habe keine Personalnummer.

freiheitsfoo: Ich will ja nicht gleich nach dem Namen fragen. Aber von welcher Einheit kommen sie denn?

Polizist: Leine Anton 23.

Mit grüßen an den unbekannten hannöverschen polizeibeamten ohne personalnummer [!], der hier das auge des großen bruders spielt!

Abgeschafftes grundrecht des tages

In niedersaxen ist das demonstrazjonsrecht abgeschafft. Meiner meinung nach — ich bin kein jurist — ist das klar widerrechtlich, weil man grundrechte nur aufgrund eines gesetzes mit genauer benennung des grundrechtes außer kraft setzen kann, was durch die schnellgestrickte Merkelsche verfügung nach meinem kenntnisstand nicht gegeben ist. Die demonstranten müssten dann halt abstand voneinander halten, wenn sie demonstrieren…

Aber hej, warum sollte sich so eine landesregierung auch an das grundgesetz für die BRD halten?!

🍌 Bananistan des tages 🍌

Der hannöversche nahverkehrsbetreiber „üstra“ hat — für regelmäßige genießer der stadt hannover nur wenig überraschend — die typische BR-deutsche filz- und bananenkrankheit:

Rund 37 zum Teil noch recht neue Hochbahnsteige waren oder sind sanierungsbedürftig. Die Sanierung dieser Haltestellen ist eine aufwändige und für Kunden und üstra mit vielen Umständen und Ärger verbundene Maßnahme. Dennoch kann (oder will?) die üstra das für den Bau der Bahnsteige zuständige und haftbare Unternehmen, die infra GmbH nicht in Regreß nehmen. Die uns wenig glaubwürdigen Begründungen hierfür lauten (zur freien Auswahl):
1. Die Haltestellen seien damals nach dem Stand der Technik gebaut worden – die Schäden seien niemanden anzulasten.
2. Die Ansprüche seien verjährt.
Nun muss man wissen, dass die infra GmbH genau so wie die üstra AG mehrheitlich der „Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft Hannover mbH (VVG)“ gehören, die wiederum eine Holding der Stadt und Region Hannover ist. Es wäre nicht verwunderlich, dass man sich hier im gleichen Hause nicht gegenseitig weh tun möchte. Möglicherweise werden hier also die Folgen von Fehlern oder gar Schlamperei bei der infra GmbH auf die üstra AG abgewälzt

Aber hej, macht nix, dann werden demnächst halt mal wieder die fahrpreise zur förderung der korrupzjon erhöht. Das tut niemanden beteiligtem weh und alle sind zufrieden… 😦

Troll collect des tages

Durch ein Bekanntwerden Ihrer gewünschten Informationen würde das Kontrollkonzept des Bundes im Zusammenhang mit Erhebung der Maut erheblich beeinträchtigt werden

Das heißt im klaren, deutlichen deutsch: wenn erst einmal bekannt ist, was für eine fehleranfällige krüppelscheiße das ganze mautsystem der BRD mit seinen bis zu sieben fucking prozent fehlerkennungen ist, dann zahlt doch keiner mehr die maut und jeder hätte mit dieser verweigerung vor einem BRD-vergewaltigungsgericht so richtig gute schangsen. 🤦

Den letzten absatz bitte — natürlich nach rücksprache mit dem unternehmensanwalt, denn ich bin kein jurist und kann deshalb keine rechtsberatung geben — als aufforderung betrachten! Vielleicht gibt es ja sogar eine möglichkeit für rückforderungen… :mrgreen:

Ich meine: die staatskriminellen gängster beim bummsamt für güterverkehrt wissen und wussten genau, dass ihr system so schrottig ist und haben einfach versucht, das geheimzuhalten und trotzdem geld zu kassieren, bewusstermaßen zu einem erheblichen prozentsatz widerrechtlich. Allein wegen dieser haltung sollten die keinen verdammten cent mehr sehen! Es gibt immer bessere verwendungen für geld, als es irgendwelchen gängstern zu geben. Zum beispiel ist es eine bessere verwendung, wenn man das geld einfach aus dem fenster schmeißt. Dann gibt es nämlich die möglichkeit, dass jemand davon profitiert, der kein krimineller ist.

Meine fresse! Ein gleißendes BRD-leuchtturmprojekt der extraklasse mal wieder! Für die ganze ganze welt! Auch für lichtallergiker geeignet… 💡