Nein, nicht das nächtliche-ausgangssperren-gesetz von 2021, sondern das so genannte „klimaschutzgesetz“ von 2019 ist grundgesetzwidrig, meint die karlshure:
Die teils noch sehr jungen Beschwerdeführenden, zu denen unter anderem Fridays-for-Future-Mitgründerin Luisa Neubauer gehört, seien durch die Regelungen in dem Gesetz in ihren Freiheitsrechten verletzt, erklärten die Richter. „Die Vorschriften verschieben hohe Emissionsminderungslasten unumkehrbar auf Zeiträume nach 2030.“ Einen Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur wie geplant auf deutlich unter 2 Grad und möglichst auf 1,5 Grad zu begrenzen, sei dann nur mit immer dringenderen und kurzfristigeren Maßnahmen machbar. „Von diesen künftigen Emissionsminderungspflichten ist praktisch jegliche Freiheit potenziell betroffen, weil noch nahezu alle Bereiche menschlichen Lebens mit der Emission von Treibhausgasen verbunden und damit nach 2030 von drastischen Einschränkungen bedroht sind«, steht dazu in der Erklärung. Zur Wahrung grundrechtlich gesicherter Freiheit hätte der Gesetzgeber Vorkehrungen treffen müssen, »um diese hohen Lasten abzumildern“