Was macht man denn mal, so als liebende mutter, wenn der scheißvater ein „erweitertes umgangsrecht“ mit der tochter kriegt? Ist doch klar: man schneidet seiner sexjährigen tochter die kehle durch:
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Angeklagte ihrer Tochter in der Nacht auf den 28. Januar 2022 zunächst eine Überdosis Psychopharmaka verabreicht hat. Anschließend soll sie versucht haben, das Mädchen in der Badewanne zu ertränken. Weil das jedoch fehlgeschlagen sei, habe sie der Sechsjährigen schließlich mit einem Küchenmesser die Kehle durchgeschnitten.
Hintergrund der Tat soll ein Sorgerechtsstreit gewesen sein. Dem Vater des Kindes war am Vortag ein erweitertes Umgangsrecht zugesprochen worden. Das habe die 46-Jährige als „Niederlage“ empfunden, heißt es in der Anklage. Sie sei von der Vorstellung getrieben gewesen, dass niemand außer ihr Umgang mit ihrer Tochter haben dürfe – erst recht nicht der Vater. Deshalb habe sie den Entschluss gefasst, zunächst ihre Tochter und dann sich selbst zu töten