Prof. dr. Offensichtlich, der forsche forscher an allen fronten der erkenntnis, macht mal wieder einen nebendschobb und arbeitet als richter am europäischen gerichtshof [archivversjon]:
Tarife mit begrenztem Datenvolumen können gegen den Grundsatz der Netzneutralität verstoßen, so ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Nämlich dann, wenn die Nutzung bestimmter Streamingdienste nicht auf das Datenvolumen angerechnet wird
Erstaunlich, dass es ein halbes jahrzehnt gedauert hat, bis endlich mal klargestellt wurde, dass die tarifliche bevorzugung von striehmenden enteignungsdienstleistern wie spottifein oder netficks klar rechtswidrig ist. Auch, wenn es die idjoten mit ihrem scheißwischofon in der tasche offenbar total geil finden.
Die Luxemburger Richter argumentierten nun, dass solche Tarife die Rechte der Nutzer erheblich einschränken könnten. Sie könnten unter anderem dazu beitragen, dass die Nutzung der bevorzugt behandelten Anwendungen erhöht und der anderen Anwendungen verringert werde
Ach!