Leistungsschutzrecht:
Google darf vergütungspflichtige Presseangebote ausblenden
Mein lieblingssatz im text von Stefan Krempl ist ja der hier:
Wenn in den Suchergebnissen bestimmte Angebote nicht angezeigt werden, weil der Betreiber diese „aufgrund urheber- bzw. leistungsschutzrechtlicher Regelungen nicht vergütungsfrei anzeigen darf oder kann“, sei dies ein Rechtfertigungsgrund, ähnlich wie die Abwehr von Spam
Ähnlich wie die abwehr von spämm! Das ist genau die richtige vergleichskategorie. Pressespämm, p’litikspämm, lobbyismusspämm. Was für ein wunderschön passendes bild für die scheiße. Diese drexspämm wird noch viel zu wenig abgewehrt.
Ich hoffe jetzt auf eine umfängliche deindexierung von BRD-presseprodukten durch guhgell. Stirb, scheißpresse, stirb! Verrecke, verleger, verrecke! Könnt ja euer in den dunkelkammern des reichstages herbeilobbyiertes scheiß-leistungsschutzrecht mit in die würmerkuhle nehmen!
Gruß auch an Axel Lobbyistenfotz… ähm… Voss.