Hartz IV-bezieher haben anspruch auf darlehen vom „jobcenter“, um stromschulden zur abwendung einer stromsperre zu bezahlen… auch wenn der willkürheini oder die herrenfrau im „jobcenter“ natürlich etwas anderes sagen wird. Aber achtung, das gilt in diesem fall, der nicht einmal ein urteil ist, sondern eine einstweilige verfügung, nur, weil der hartz-IV-empfänger vorher alles gemacht hat, um die stromsperre abzuwenden und sein stromversorger offenbar diese form der konfrontazjon herbeiführen wollte.
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Klimaschützer des tages
Tja, wer „das klima schützt“, indem er weniger strom verbraucht und damit mittelbar weniger kohlendioxid in die atmosfäre pumpt, der muss eben mehr zahlen in der bimbesrepublik absurdistan. m(