Dass man so etwas überhaupt vor gericht tragen muss… aber in der BRD mit ihrem vollumfänglichen rechtsschutz für beleidigte leberwürste und ihrem zensurheberrecht muss man das scheinbar:
Urteil:
Einbetten von Internetvideos verletzt kein Urheberrecht
Aber achtung, es ist immer noch nicht rechtssicher, ein video von „dailymotion“, „vimeo“ oder „juhtjuhbb“ in die eigene webseit einzubetten oder bei fratzenbuch und zwitscherchen weiterzusagen, so dass es dort automatisch eingebettet wird:
Dieses Framing ist aber nur gestattet, wenn der Rechteinhaber das Video selbst zuvor für Internetnutzer frei zugänglich gemacht hat
Woran man das erkennt? Na, gar nicht.
Wenn ich jetzt ein fieses arschloch aus abmahnistan wäre, würde ich ja eine menge videomaterjal machen und von jemanden anders irgendwo hochladen lassen, um dann danach zu suchen, wers einbettet. Und dann wird abgemahnt und geklagt, bis die kasse überläuft! Geschäftsmodelle, wie es sie weltweit wohl nur in der BRD gibt. Übrigens liegt in dieser sache (video von jemanden anders hochgeladen) noch ein verfahren beim europäischen gerichtshof an, das aktenzeichen lautet C-160/15, und bis zur entscheidung wirds wohl noch ein oder zwei jährchen dauern. Aber bis dahin gibts doch noch eine menge geld mit gezieltem rechtsmissbrauch zu machen, und ich denke nicht, dass da jeder widerstehen kann…