[Archivversjon, vollzitat bei Hadmut Danisch]
Also immer schön vorsichtig beim däumchenhochen, besternen und beherzklicken auf irgendwelchen S/M-webseits, sonst hat man schnell eine strafanzeige wegen volxverhexung an der arschbacke und wird als vom rechtssystem der BRD „nazi“ behandelt.
Ich bin ja mal gespannt, ob die staatsanvergewaltschaften sich mit dieser rechtsauslegung durchsetzen — und in wie weit das dann zur weiteren durchführung des kampfes gegen häjhtspietsch und fäjhknjuhs (außer in der bildzeitung) verwendet wird.
Übrigens wäre auch ich sehr zufriedengestellt, wenn sich asozjale gewalttäter nur noch untereinander abschlachteten. Ich finde sogar manchmal, dass man ihnen dazu einfach eine gute gelegenheit in dafür geschaffenen rechtsfreien räumen einräumen sollte, wenn sie selbst auch damit einverstanden sind. Mit ständiger direktübertragung aus dem gewalterlebnispark, damit jeder sehen kann, was wir anderen, im alltag viel friedliebenderen menschen an der zivilisazjon so haben. Das wäre auch für die gewalttäter besser, die erstmals eine (möglicherweise sogar heilsame) gelegenheit zur entfaltung ihrer persönlichkeit bekämen, statt sinnlos in gefängnissen eingesperrt zu werden. Ein däumchenhoch auf eine meinung wie meine soeben geäußerte reicht in der gegenwärtigen BRD mit ihrer an- und vorgeblichen meinungsfreiheit manchmal bereits für eine strafanzeige wegen volxverhexung.
Nur, damit diese juristische eskalazjon mal klar wird…